Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
36. Jahrgang.1909
Seite: 419
(PDF, 214 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Oiilsen: Verschiedene Theorien über Spukhäuser. 419

Einmischung nicht ohne weiteres ausschließen dürfte, wie
z. B. der Vampyrismus und die Besessenheit, zu schwer
zu konstatieren und zu glauben sind, um unsere Denkweise
in ein ihr zurzeit noch ungewohntes Geleise zu lenken, so kann
dies von den Spukphänomenen nicht gesagt werden. In
ihnen haben wir, sozusagen, eine Volksausgabe des Okkultismus
; ihre Spuren zu entdecken, bedarf es keiner geduldkostenden
Nachtwachen, keiner kühnen Forschungen: sie
bieten sich von selbst in Hülle und Fülle, kommen uns auf
unseren Wegen geschwätzig und marktschreierisch entgegen,
betäuben uns den Kopf mit dem Lärmen ihrer Taten. In
diesen Fällen kann auch der Jurist jenen Talar der Nicht-
kenntnis nicht mehr umhängen, der so bequem ist, um jenen
Wahrheiten, die vom Gebrauche nicht geheiligt sind, die
Türe zu verschließen. Wenn er seiner gesellschaftlichen
Mission gerecht werden will, so kann er die Aufgabe, aus
den als real erkannten Tatsachen die passenden juristischen
Normen zu ziehen, nicht länger von sich abweisen.*

Nicht als wenn die Spukhäuser nicht von jeher den
Gerichten zu schaffen gemacht und nicht juristische Diskussionen
und Traktate veranlaßt hätten, wie eben aus
dieser gelehrten Dissertation ersichtlich ist. Die erschöpfende
Quellenangabe für den okkultistischen Teil der Frage dürfte
dem Leser weniger Neues bieten, als er vielleicht in dem
nicht weniger erschöpfend dargelegten juristischen Material
finden wird: vom ältesten diesbezüglichen Gesetze des
Rechtsgelehrten Alphenus*) (Digesta, B. XIX, Tit. 11, Gesetz
27), bis zu den jüngsten Aussprüchen und Urteilen
italienischer, französischer und englischer Juristen und Gerichtshöfe
. Wir geben in kurzer Zusammenfassung einige
interessante Daten. Einen überreichen Beitrag liefert das
Mittelalter, das Zeitalter des Teufels- und Dämonenglauben^.
Verfasser entnimmt zahlreiche Zitate dem Materiale, das
der Spanier P. Martino del Rio in seinen „Disquisitiones
magicae* zusammengetragen hat. Dieser Autor betont es
als erwähnenswert, daß die spanische Gesetzgebung sich
konstant zugunsten des im friedlichen Genüsse seiner
Wohnung beeinträchtigten und deshalb seiner Verpflichtungen
gegen den Vermieter freizusprechenden Mieters
ausgesprochen hat. Ubereinstimmend damit lauten die gesetzlichen
Bestimmungen aus der uns schon näher gelegenen
Zeit des neapolitanischen Vizekönigtums. Grimaldi Ginesio

*) Hieronymus van Alphen, geb. 1746 zu Gouda, studierte Theologie
, Rechtswissenschaft und Geschichte, wurde Generaischatz-
meister der Niederländischen Union, aber als Anhänger des Hauses
Oranien 1795 seines Amtes entsetzt; er starb 1803 im Haag. — Red.

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