Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
36. Jahrgang.1909
Seite: 654
(PDF, 214 MB)
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654 Psych. Studien. XXXVI. Jahrg. 11. Heft. (November 1909.)

unbewußt seelische Tätigkeit angenommen werden, die
zugleich eine immechanische Naturtätigkeit ist und so die
Naturseite der Seele darstellt (136). Nur so ist das aus
materiellen Vorgängen allein unverständliche Bewußtsein
zu erklären und ein mittelbarer Einfluß des Bewußtseins
auf die Leibeshandlungen möglich (137, 141).

HL Die seelische Tätigkeit oder das Absolut-Unbewußte.

Allgemeines. — So gewiß es ein Widerspruch in
sich selbst ist, von unbewußt seelischen Erscheinungen zu
reden, so unstatthaft, weil aller Erfahrung widersprechend,
ist es, von einer bewußt seelischen Tätigkeit zu reden.
Wenn das Wollen als seelische Tätigkeit, die Initiative zu
Aufmerksamkeit und die Apperzeption unmittelbar mit dem
Bewußtsein zu beobachten wären, so wäre es unmöglich,
daß so viele Seelenforscher sie ganz leugnen. Der Glaube
an eine im Bewußtsein selbst erfaßte seelische Tätigkeit
ist eine naivrealistische Täuschung. Wenn es eine seelische
Tätigkeit geben soll, so kann sie nur unbewußt sein und
wohl mit ihren Ergebnissen, aber niemals als Tätigkeit
selbst ins Bewußtsein hineinragen (139—140). Von einer
grundlosen Willensfreiheit kann dabei natürlich garnicht
die Rede sein. Jede Aktion eines Individuums ist gesetzmäßige
Reaktion auf Reize oder Motive und nach Stärke,
Beschaffenheit und Zeit ihres Eintrittes von innen durch
das eigene Gesetz, von außen aber durch die Reize und
Motive bestimmt. Für unbestimmte Willkür bleibt bei der
unbewußt seelischen Tätigkeit ebenso wenig Spielraum
wie bei der Aufeinanderfolge der bewußt seelischen Erscheinungen
oder bei den mechanischen Bewegungen der
Gehirnmoleküle; nur die Gesetze sind dort, auf den
höheren Stufen, andere als hier (141—142).

Ebenso unberechtigt ist der Einwand, daß eine unbewußt
seelische Tätigkeit für uns undenkbar sei. „Tätigkeit
" ist ein klarer Begriff und „seelisch" („geistig" oder
„psychisch") auch. Die Verbindung beider enthält keinen
Widerspruch, ist also denkbar. Und daran ändert auch
der Begriff „unbewußt" nichts. Denn dieser wehrt nur
die Verbindung der Bewußtseinsform mit der seelischen
Tätigkeit ab ^ und läßt weiteren positiven Bestimmungen
derselben (wie: übersinnlich, konkret, intuitiv, ineins-
schauend, überbewußt) das FeJd offen. Man darf nur
nicht, wie die Gegner gewöhnlich tun, die unbewußt
seelische Tätigkeit mit den „unmerklich klaren Wahrnehmungen
" des Leibniz, mit den „negativen Empfindungen
" Feehner's oder mit den „unbewußt geistigen


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