Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
52. Jahrgang.1925
Seite: 726
(PDF, 206 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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726 Psychische Studien. LIL Jahrgang. 12. Heft. (Dezember 1925.)

Einzelfall, der wiederum in eine Reihe von Einzeihe i t e n
zerfällt, einen naturwissenschaftlich exakten, sozusagen ioo prozentigen
Beweis fijr Telepathie usw. zu führen. Insofern besagt die Sachverständigenerklärung
eine Selbstverständlichkeit, die ich bereits in meinem
Vorgutachten ausführlich dargelegt hatte. Jedoch nicht berücksichtigt
wird merkwürdigerweise in dieser Sachverständigenerklärung,
daß der in Betracht kommende Wahrscheinlichkeitsbeweis schon bei
einer Reihe von Einzeldaten mit mehr als 99 prozentiger Gewißheit
erbracht werden konnte. Betrachtet man nun das Ergebnis der
l\o Fälle als Ganzes, so muß man selbstverständlich nach den Gesetzen
der Wahrscheinlichkeitsrechnung die einzelnen Zufallskoeffizienten
(die vorsichtigst geschätzt, teilweise hoch in die Tausende gehen) miteinander
multiplizieren. Hierbei kommt man, selbst wenn man nur
5o% des Erwiesenen als sicher gelten läßt, zu einer vielstelligen Zahl,
die praktisch gleich unendlich ist. Reißt man also die Einzelfälle nicht
aus ihrem Zusammenhang, sondern fragt nach dem Gesamtergebnis, so
ergibt sich letzten Endes doch ein naturwissenschaftlich exakter 100 prozentiger
Beweis für parapsychische Fähigkeiten der Drostschen Medien.
Und man kann dieses Ergebnis um so mehr hinnehmen, als ja auch
schon vor dem Drost-Prozeß durch wissenschaftlich einwandfreie Experimente
verschiedener Autoren die parapsychische Fernwirkung als
naturwissenschaftliche Tatsache festgestellt worden ist, man also nicht
das Drostscbe Material nötig hat, um dies nun nochmals zu beweisen.
Der Fall Drost dient lediglich dazu, um die Hilflosigkeit der antiokkultistischen
Konstruktionen darzutun.

Verdächtigung Unschuldiger durch die Drostschen Medien wurde
in etwa sechs Fällen der Beweisaufnahme vermutet, konnte aber nur
in höchstens zwei Fällen einigermaßen überzeugend dargetan werden,
während in den anderen teils auf die Zeugen verzichtet wurde, teils
die geschworenen Eide höchst bedenklicher Natur erschienen. Dieses
Ergebnis ist nicht gerade geeignet, die Kriminaltelepathie zu diskreditieren
, wie es die Sachverständigenerklärung versucht. In der Tat
sind durch Drost eine Reihe von Kriminalfällen aufgeklärt worden,
in denen die Kriminalpolizei versagt hatte. Selbst wenn man vorsichtigerweise
dies nur für 10—i5°/o der Drostschen Praxis annimmt, so
würde das schon genügen, um den Wert des kriminal telepathischen,
Versuchs zu beweisen, zumal anzunehmen ist, daß in sachverständigeren
Händen als denen Drosts und bei planmäßiger Zusammenarbeit mit
der Kriminalpolizei noch bessere Erfolge erzielt werden können, so
daß man die Kriminaltelepathie als wertvolles Hilfsmittel, freilich nur
als Hilf s mittel zur Verbrechensaufklärung bezeichnen kann.

Wer die parapsychologischen Gesetze des Mediumismus und des
Rapports begriffen hat und infolgedessen die Schwierigkeiten und
Fehlermöglichkeiten der experimentellen Handhabung kennt, wird eher
als der Laie, der allzu gern das Medium als totsicher funktionierenden
Hellsehapparat betrachten möchte, beurteilen können, was die Kriminaltelepathie
leisten kann und was nicht, und daß hier wie bei jedem


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