Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
52. Jahrgang.1925
Seite: 737
(PDF, 206 MB)
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Die Lehren des Drost-Prozesses.

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führt habe/' Genügen die Proben? Wem kommt da nicht ein
spaßhaftes Schwankmotiv in den Sinn: Der Dieb ist nahe daran, ge»-
faßt zu werden — da erhebt er, von sittlicher Entrüstung geschüttelt,
die Stimme und unter dem lauten Geschrei: Haltet den Dieb!" stürmt
er los, von der irregeführten Menge gefolgt, einem imaginären Verbrecher
nach. Olle Kamellen, die nicht mehr ziehn!

In der „Psychologischen Gesellschaft" wurde Bernburg als eine
Niederlage des Okkultismus gefeiert. Das ist natürlich eine lächerliche
Umkehrung des Tatbestandes. Aber es wäre nicht minder töricht, in
dem Prozeß einen entscheidenden Sieg der okkulten Sache erblicken
zu wollen. Wissenschaftlichen Beweiswert haben die Versuche Drosts,
so interessant sie im einzelnen sind, selbstverständlich nicht. Es waren
Versuche zu praktischem Zweck ohne Anwendung der für wissenschaftliche
Experimente unentbehrlichen Kaulelen. Aber in
anderer Hinsicht bedeutet Bernburg zweifellos einen großen Erfolg: die
öffentliche Meinung in Deutschland hat zum erstenmal aufgehorcht und
begonnen, den Okkultismus ernst zu nehmen. Und das paßt Herrn
Moll und Herrn Hellwig recht wenig in ihren Kram. Daher die Aufregung
in der „Psychologischen Gesellschaft". Ein Sturm im Wasserglase
!____

Die Lehren des Drost-Prozesses.

Das Ergebnis des Drostprozesses ist der Freispruch des Angeklagten
von dem Verdachte des Betruges. Dieser Freispruch war nach
der Formulierung der Anklage nur möglich, wenn durch die Hauptverhandlung
der Beweis erbracht würde, daß Hellsehen kein Hokus-Pokus,
sondern tatsächlich etwas Wirkliches sei. Um über diese Frage Aufschluß
zu bekommen, hatte man wohl auch einen ziemlich großen Sachverständigen
-Apparat aufgezogen. Es waren drei Sachverstand ge geladen,
von denen man den einen, Dr. Hellwig, als den negativen, den zweiten,
Dr. Tischner, als den positiven und schließlich Prof. Dr. Heyse als den
neutralen bezeichnen kann. Während es sonst bei den Gerichten üblich
ist, nur solche Leute als Sachverständige zuzulassen, vom denen man
mit Sicherheit eine vollkommene Parteilosigkeit annehmen kann, hat man
hier auch in gewissem Sinne Beteiligte herangezogen. Das liegt vielleicht
in der Schwierigkeit der Materie begründet. Als ein Mangel aber
muß es bezeichnet werden, daß die Anklageschrift allein auf dem Vorgutachten
des negativen Sachverständigen, Dr. Hellwig, aufgebaut ist.
Diese enge Verbindung zwischen Sachverständigen und Anklagevertreter
machte sich auch im Prozeß dauernd und unerfreulich bemerkbar. Es
ist eine Ironie des Schicksals, daß gerade er durch sein Prinzip des Verneinens
zum besten Anwalt der Gegenseite wurde. Die Person Dr. Hell-
wigs ist es aber auch, die den Prozeß in der Oeffentlichkeit die große
Bedeutung hat finden lassen. Es besteht die begründete Vermutung,
daß er selbst an dieser Popularität nicht ganz u|nschuldig ist, denn es
sind noch vor dem Prozeß in einem Teil der Presse Artikel erschienen,
die über das bevorstehende Ereignis kritische Vorbemerkungen! ent-»
halten, die der Hellwigschen Einstellung sehr ähneln. Wir wollen nicht
unterstellen, daß Dr. Hellwig selbst der Autor dieser Artikel ist, denn
sonst müßten wir zu der Feststellung kommen, daß hier ein Jurist und
aktiver Richter gegen die Grundsätze eines Richters verstoßen hätte.
Wir nehmen aber an, daß die präjudizierenden Veröffentlichungen aus
den Kreisen stammen, in denen Dr. Hellwig eine führende Rolle spielt,
aus den Kreisen der schärfsten Gegner des Okkultismus. Es darf ferner

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