Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
75.1957
Seite: 104
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1957/0104
Die wachsenden Schwierigkeiten, die sich stets mehrenden Fehlbeträge beim
Betrieb der Krankenhäuser abzudecken, hatten Verhandlungen mit dem Ministerium
neben den Gesprächen über die Verwirklichung des zweiten Bauvertrages
im Gefolge. Während die Stadt den Wunsch äußerte, den hälftigen
Fehlbetrag des Betriebes vom Staate gedeckt zu erhalten, wollte letzterer lieber
lediglich einen festen Zuschuß von einer Million gewähren. Trotzdem setzte
die Stadt die Bemühungen um die Verwirklichung ihres Gedankens fort, als
schließlich im Dezember 1921 Erwägungen der Regierung bekannt wurden, daß
diese die Einrichtung der klinischen Krankenhäuser als reinen Staatsbetrieb
beabsichtige, zu dem die Stadt einen Zuschuß leisten müsse, wofür ihr eine Vertretung
im Verwaltungsrat eingeräumt werde. Auch hier dachte die Regierung
noch nicht daran, der hälftigen Übernahme des Betriebsfehibetrages näherzutreten
. Erst im Januar 1922 bekundete das Unterrichtsministerium hierzu
noch für das laufende Rechnungsjahr seine Bereitschaft, die der Badische Landtag
in seinen Verhandlungen am 22. März dann auch billigte. Der Nöte war
aber damit noch kein Ende. Im Oktober des Inflationsjahres 1922 lagen bei der
Verwaltung der klinischen Krankenhäuser unbezahlte Rechnungen in einer
Höhe von nicht weniger als rund 5 Millionen vor. Die Lieferanten verlangten
die Bezahlung ihrer Forderungen; ein Teil von ihnen drohte mit der Einstellung
der für den täglichen Bedarf notwendigen Lebensmittellieferungen.
Unter dem Druck vor allem der finanziellen Verhältnisse kam es schließlich
nach zähen und teilweise hartnäckigen Verhandlungen im Jahre 1923 zum Abschluß
eines Vertrages zwischen dem badischen Unterrichtsfiskus, der Stadt
Freiburg i. Br. und den drei Hauptstiftungen (ursprüngliche Stiftung, Wen-
zinger-Stiftung und Eck-Stiftung) sowie der Hildakinderkrankenhausstiftung
über den Betrieb der „Vereinigten klinischen Anstalten".

Dieser am 28. Februar 1923 vom Unterrichtsministerium und am 5. März
1923 von Oberbürgermeister Bender unterzeichnete Vertrag schloß die bisher
vom Staat betriebene Frauenklinik und Augenklinik und die bisher von
der Stadt betriebene Innere Klinik, Chirurgische Klinik, Llals-, Nasen- und
Ohrenklinik, Kinderklinik und Hautklinik für eine Vertragsdauer von zunächst
15 Jahren zu einem einheitlichen Gemeinschaftsbetrieb des Staates und
der Stadt zusammen, der wie seit eh und je der Krankenhausversorgung der
Stadt Freiburg und dem Lehr- und Forschungsbetrieb der Universität Freiburg
dienen sollte. Das Eigentum des Staates an seinen Kliniken und das der drei
Llaiiptstiftungen und der Llildakinderkrankenhausstiftung an ihrem umfangreichen
Grundbesitz und ihren Gebäulichkeiten, die gegen einen jährlichen
Pachtzins von 1 Million Mark dem Gemeinschaftsbetrieb zur Benützung mit
samt dem Inventar zur Verfügung gestellt wurden, blieb unberührt. Den Stiftungen
wurde f ür die Überlassung des Gebrauchs ihres Inventars von den Vereinigten
klinischen Anstalten eine einmalige Vergütung von 3 Millionen Mark
aus Betriebsmitteln zugestanden. Die Geschäfte der Vereinigten klinischen
Anstalten gingen in die Hände der Unterrichtsverwaltung über, als deren örtliches
Vollzugsorgan für die Führung der Verwaltungsgeschäfte die Verwaltungsdirektion
der klinischen Anstalten in Freiburg ins Leben gerufen wurde.
Daneben errichtete man als Aufsichtsorgan für Verwaltungsangelegenheiten
einen aus 14 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat, der, je zur Hälfte vom
Unterrichtsministerium und vom Stadtrat ernannt, seinen Vorsitzenden jeweils
auf ein Jahr wählte. An seiner Befugnis, den jährlichen Voranschlag der Einnahmen
und Ausgaben festzustellen, änderte sich nichts. Die Kosten des Be-

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