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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0006
Eine solche Teilimtersuchung wollen wir hier unternehmen. Wenn wir
uns dazu dem engeren Freiburger Interessenbereich zuwenden, so werden wir
uns auf Grund des Gesagten doch auch wieder in die Weite des oberdeutschen
Raumes hinausgeführt sehen. In Einzelfragen werden wir sogar weiter ausholen
müssen. Was dem Einsichtigen längst klar ist, wird auch hier wieder
deutlich: Die lokale Forschung, mag sie auch noch so intensiv und mit Begeisterung
betrieben werden, führt zu nichts, wenn sie nicht in zutreffender
Weise in den Gesamtablauf der Geschichte hineingestellt werden kann, wie
uns denn die lokale Forschung nur dann Sinn zu haben scheint, wenn sie die
Bausteine für die Erkenntnis der allgemeinen Zusammenhänge liefern will
und kann. Wir geben uns also der Hoffnung hin, daß am Ende unseres Weges
auch ein über die lokalen Belange hinausgehendes Ergebnis verbucht werden
kann. Es geht im Grunde bei unserem Thema ja darum, die von der allgemeinen
Symbolforschung herausgearbeiteten Methoden nun auch der Lan-
desgeschichte und der lokalen Forschung nutzbar zu machen. Im Hintergrund
unserer Fragestellung werden alsbald die allgemeineren Probleme der Hohen
Gerichtsbarkeit, des Landfriedens und der Stellung des deutschen Königs
gegenüber werdenden Städten und Landesherren auftauchen. Wir dürfen also
hoffen, auf neue Weise einen bescheidenen Beitrag zu der Lösung von Fragen
beisteuern zu können, die von der allgemeinen Forschung in den letzten lahr-
zehnten immer wieder erörtert wurden.

Als Ausgangspunkt für unsere Fragestellung fassen wir nunmehr die
älteren Siegel der Stadt Freiburg ins Auge9. Das davon streng zu trennende
Wappen der Stadt bleibt in unserem Zusammenhang ohne entscheidende Bedeutung
. Wir brauchen es hier also nur zu streifen, um die Trennungslinien
möglichst klar heraustreten zu lassen. Die Tatsachen, von denen wir auszugehen
haben, sind genügend bekannt. Und die erneute Beschäftigung damit
mag zunächst wenig ertragreich erscheinen. Der eindrucksvolle weiße Schild
mit dem roten Kreuz erscheint überall im Stadtbild, und wem er nicht an
vielen Gebäuden entgegentritt, dem begegnet er doch an der schmucken Straßenbahn
oder in den sommerlichen Blumenrabatten des in so anziehender
Form wiedererstandenen Stadtgartens10. Abbildungen des anderen Symbols
städtischer Eigenständigkeit, des Siegels, kann man täglich berühren, wenn
man auf einen Kanalisationsdeckel oder auf das Pflaster vor dem Rathauseingang
tritt11. Gelegentlich flattert es als nicht immer willkommener Gast
auf einem amtlichen Schreiben ins Haus.

Es fällt nun auf, daß sich Freiburg in Gestalt von Wappen und Siegel
zweier Zeichen bedient, die in ihrer äußeren Gestaltung völlig von einander
abweichen. Die Erklärung dafür liegt in ihrer verschiedenen Entstehung und
in ihrer ursprünglich verschiedenen Verwendung. Bekanntlich sind die Siegel
im allgemeinen sehr viel früher in Gebrauch gekommen als die Wappen12. Sie
dienten zunächst fast ausschließlich, später noch in zweiter Linie zum Ver-

0 A. Poinsignon. Über Siegel, Wappen und Banner der Stadt Freiburg i. Br., Adreßbuch der
Stadt Freiburg 1889, S. 1—16: F. G e i g e s , Das historische Wappen der Stadt Freiburg i. Br., Schauinsland
9, 1882, S. 22—25; d e r s., Der mittelalterliche Fensterschmuck des Freiburger Münsters,
Schauinsland 56—58, 1931, S. 63—67, 75—76; Siegel der badischen Städte, hrsg. v. d. Bad.
Hist. Komm., Heft III, Heidelberg 1909, S. 54—55, Tafel CXI—CXVI; Über das Vorkommen der verschiedenen
älteren Stadtsiegel vgl. jetzt Freiburger UB, hrsg. v. F. H e f e 1 e , Bd. I, Freiburg 1940,
Text zu den Siegeltafeln S. 11.

10 Abb. s. Freiburger Almanach 1960, Titelblatt.

11 Abb. ebd. S. 92.

12 F. Ewald, Siegelkunde, v. Below-Meinecke, Handb. d. ma. u. n. Gesch., Abt. IV, Berlin-München
1914; knapp aber gut auch v. Brandt, Werkzeug des Historikers a. a. O.

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