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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0009
Türmen flankiertes Stadttor dar. Die ergänzte Legende lautet: „Sigillum
civium Friburgensium in Brisgoia". Das Ganze weist also keine Besonderheiten
auf. Die Darstellung ist noch wenig geschickt und fällt durch verhältnismäßig
gering geglättete Formen auf. Der Gegenstand des Siegelbildes ist
eine symbolische Wiedergabe der ältesten Stadtbefestigung, die um diese Zeit
wohl zu einein ersten Abschluß gekommen sein dürfte18.

Verhältnismäßig kurze Zeit nach dem ersten Siegel erscheint bereits ein
zweiter Stempel, dessen Abdruck erst von Friedrich Hefele an einer Urkunde
von 1236 im hiesigen Universitätsarchiv wiederentdeckt wurde (Abb. 2)19.
Leider ist davon nur ein wenig gut erhaltenes Bruchstück vorhanden, dem
insbesondere der wichtige obere Teil des Siegelbildes fehlt. Erkennbar ist
lediglich ein zinnenbekröntes Tor - - Geiges sieht deren drei - - und Ansätze
von mehreren Türmen und Türmchen. Wenn also das Motiv des ersten Stadtsiegels
auch beibehalten worden ist, so ist es hier doch künstlerisch sehr viel
reicher ausgestaltet. Der Durchmesser des Stempels muß mindestens 70 mm
betragen haben. Es liegt deshalb die Vermutung nahe, daß es sich um ein sogenanntes
großes Siegel gehandelt habe, wie sie auch sonst zur Beglaubigung
besonders wichtiger und feierlich ausgestalteter Urkunden verwendet wurden.

Diese Vermutung wird zur Gewißheit dadurch, daß gleichzeitig, nämlich
von 1230 bis 1253, neben dem zuletzt behandelten Typar ein weiterer Stempel,
das Stadtsiegel III, in Gebrauch war (Abb. 3)2Ü. Dieses weist mit 45 mm einen
wesentlich kleineren Durchmesser auf. Es trägt die Umschrift „Sigillum civium
de Vriburc in Brisgaudia" und zeigt eine künstlerisch wohl gelungene Darstellung
des bereits bekannten Stadttores. Das Ganze ist nun so in den Raum
des Siegelfeldes gestellt, daß eine recht günstige Aufteilung erzielt wird. Neu ist
die gefällige Behandlung des Mauerwerks und die Vermehrung der Stadttore
von einem auf drei. Am auffälligsten ist hier dann die Zufügung einer männlichen
Figur auf dem Mauerkranz, die nach links gewendet mächtig in eines
der damals gebräuchlichen Hörner, ein sogenanntes Harsthom, stößt. Bereits
Poinsignon hat diesen Bläser als Wächter gedeutet. Ähnliche Darstellungen
kommen in der Tat auf Siegeln anderer Städte des 13. und 14. Jahrhunderts
vor. Als Beispiele für eine größere Reihe seien die englische Stadt Rochester
(13. Jahrhundert), das schlesische Sprottau (1310) und das pommersch-mär-
kische Städtchen Angermünde (1292) zwischen Berlin und Stettin genannt
(Abb. 4. 5)21. Besonderes Interesse in unserm Zusammenhang kann der letztere
Stempel beanspruchen, weil er einen Zusammenhang zwischen den Bläsern
und der Jagd erkennen läßt. Er enthält den so häufig vorkommenden Torbau,
dessen Türmchen vom landesherrlichen AVappen und von der landesherrlichen
Helmzier überragt werden. Auf dem Turm erscheint ein Bläser, wäh-

!s W. Noack, Die mittelalterlichen Städte im Breisgau, Oberrheinische Heimat. Jahrg. 28, Freiburg
1941, S. 180.

10 U n i v e r s i t ä t s a r c h i v Freilurg, Dominikaner Konv. 5a, vgl. Hefele, Freiburger UB,
Bd. 1, S. 45, Nr. 39, Text zu den Sicgeltafcln S. 11, Siegeltafel 1, 5.

20 II c f c 1 e , Frciburger UB, Bd. I, S. 55, Nr. 46, Text zu den Siegeltafeln S. 11, Siegeltafel 1, 4.

-1 Kochester: A. Schultz, Das höfische Leben z. Z. d. Minnesänger, Lpz. 1889, S. 14, Fig. 1. — Bläser
aul dem Heck eines Schiffes kommen auch vor, z. B. Dover (15. Jahrhundert), vgl. Larousse,
Dictionnaire du XXe siecle, Paris 1955, Bd. X, S. 346, PI. II. 6. — Sprottau: H. Saurma von
J e 1 t s ch-, Wappenbuch der schlcsischen Städte, Berlin 1870, S. 518, Tat. tX, Nr. 118; vgl. ebd. auch
die Siegel von Breslau v. 1505 (S. 28. Taf. 1, Nr. 8) und Freystadt in Niederschlesien (14. Jahrhundert,
S. 5h. Taf. II. Nr. 24). — Angermünde: G. A. S e v 1 e r , Geschichte der Heraldik. J. Siebmachers gr. u.
allg. Wappenbuch, Bd. A. Nürnberg 1890, S. 5i2, Abb. 420. — Auch sonst sind Darstellungen von
jagenden Adligen mit Hörnern auf Siegeln nachweisbar: Siegel Hugues X. v. Lusignan. conle
d Angouleine, vgl. Larousse, Dictionnaire a. a. O. X, S. 546, PI. I, 22; — Siegel des Simon v.
Montfort (1211), J. Roman, Sigillographic francaise, Paris 1912, PI. VII, 2.

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