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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0111
gen als mit der von J. B a s t i a n beigesteuerten Lagebezeichnung. Sie nannte
Buchsweiler äußerst unbestimmt „eine Ödung in der dem Kaiserstuhl östlich
vorgelagerten March'".

Bevor wir nun den Versuch einer möglichst genauen Lokalisierung unternehmen
, dürfte ein kurzer Abriß der Geschichte Buchs w eilers -
soweit sie sich bis heute übersehen läßt - - nicht unangebracht sein.

Die erste Nennung der Siedlung haben wir dem Liber decimationis von
1275 zu verdanken8, der unter den Pfarrkirchen des Dekanats Glotter eine
ecclesia und einen plebanus zu „Buhswil" aufführt. Die „kilch zu Buhswiler"
findet sich dann 1327 in der Beschreibung des zu Holzhausen gelegenen Adel-
hauser Klostergutes wieder9, durch die uns auch der hl. Adolf als Patron der
Kirche überliefert ist. Die Nennung eines „meiger henni von buchswiler" in
derselben Quelle erlaubt überdies den Schluß auf das Bestehen eines grundherrlichen
Hofes. Und in der Tat: im ebengenannten Adelhauser Berain weiß
ein Nachtrag vom Jahre 1342 von einem Acker zu berichten, der „ze buhswiler
vor des von Veltheim hof" gelegen ist.

Die Herren von Veltheim besaßen jedoch nicht nur einen Hof zu Buchsweiler
, sondern waren auch Inhaber des Kirchensatzes und des dortigen Gerichtes
. Dies beweist eine am 9. Dezember 1346 ausgestellte Urkunde, mit der
Plug von Veltheim und sein Sohn die genannten Rechte an Dietrich Kotze zu
Freiburg verpfändeten10.Wenige Jahre später wurde die Verpfändung in eine
Schenkung umgewandelt: am 22. Dezember 1351 übergaben Hug von Veltheim
und Lucie, seine Ehefrau, Kirchensatz und Gericht zu Buchsweiler an ihren
„Oheim" Dietrich Kotze11. Doch 1407 wechselte Buchsweiler wiederum seinen
Besitzer. Am 7. Januar dieses Jahres verkaufte Claranna Kotzin, Witwe des
Hans Kotz, zusammen mit ihrem Sohn Dietrich an Diethelm von Staufen, Abt
von St. Trudpert, ihren Hof zu Buchsweiler mit Kirchensatz, Gericht, Märkten,
Freiheiten und Gewohnheiten um 65 fl.12

Mit der am 10. August 1407 vollzogenen Inkorporation der Kirche13 begann
für Buchsweiler ein neuer Abschnitt seiner Geschichte, der erst rund 100 Jahre
später mit der Veräußerung der Buchsweiler Besitzungen und Rechte durch
das Kloster zu Ende ging. - In dieser Periode wird nun der allmähliche
Aligang Buchsweilers in den Quellen greifbar. Schon in der 1407 ausgestellten
Inkorporationsurkunde findet sich die interessante Bemerkung, daß die Kirche
zu Buchsweiler einst viele Pfarrkinder innerhalb ihres Sprengeis gezählt
habe; heute jedoch sei die Zahl der Pfarrangehörigen wegen Sterblichkeit und
Krieg stark dezimiert. Jahrzehnte später wird die Kirche gar als mortua
bezeichnet: erstmals 148214, dann wieder 1493/150815. In diesem Jahr wird
St. Trudpert zum letztenmal als ihr Besitzer erwähnt. Kurze Zeit später dürfte
der Verkauf vor sich gegangen sein16, Käufer war wahrscheinlich der damalige
Ortsherr von Holzhausen Konrad Stürzel von Buchheim. Die Kapelle — von
einem Hof ist längst keine Rede mehr - - blieb fortan im Besitz der Herren

8 Hrsg. von W. Haid, Freiburger Diözesanarchiv (FDA) 1, 1865, S. 202.

9 Stadtarchiv Freiburg B 16.

10 ZGO/N. F. 2, 1887, S. 341.

11 Fr. von Weech, Urkundenbuch des Benediktinerklosters St. Trudpert, ZGO 30, 1878, S. 350, Nr. 96.

i^ Ebenda, S. 385, Nr. 202; vollständiger Wortlaut bei J. L. Wohlcb, Alemann. Heimat, 5. Jahrg., 1938, Nr. 1.

13 Regesta Episcoporum Constantiensium, III, 1926, S. 27, Nr. 6931; vgl. auch J. Bastian. Güterbesitz, S. 196.

14 F. J. Mone, Uber ausgegangene Orte in Baden, ZGO 14. 1S62. S. 392.

15 FDA 24, 1895, S. 232; ebd. N. F. 8, 1907, S. 86.

16 J. Bastian, Güterbesitz, S. 190, Anm. 70.

III


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