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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0124
schaft aus der Volkszählung von 1950 gebracht werden müssen, anstatt aus der
älteren und problematischen von 1946. Von den Städten interessieren hier vor
allem die breisgauischen, die in der alphabetisch geordneten Reihe der Städte
des Regierungsbezirks Südbaden sämtlich vertreten sind, von Freiburg und
Breisach bis zu den kleinsten wie Burkheim und Elzach. Wie diese Städte von
verschiedenen Verfassern bearbeitet wurden, so sind die Gewichte manchmal
ungleich verteilt und ist bald das eine, bald das andere mehr oder minder
gelungen. Das rein Tatsächliche ist, soweit sich das durch Stichproben nachprüfen
läßt, im allgemeinen zuverlässig. Wenn freilich Breisach im „Archi-
diakonat" Breisach, „auch Gündlingen oder Wasenweiler gen.", liegen soll,
und Neuenburg im „Archidiakonat" Feuerbach, so muß das eine Begriffsverwirrung
stiften. Bei Breisach ist die Bezifferung durcheinander geraten. So
soll man unter 8 b die „Handelshäuser und Fabriken des 19. und 20. Jahrhunderts
" finden, stößt aber dort ausschließlich auf die alten Zünfte. Unter 4 c
„Gerichtsstätten" findet man nur die lakonische Bemerkung: civitas zuletzt
1292. Eine Ziffer 4 d, die in dem Allgemeinschema gar nicht vorkommt, vermerkt
die Lage des Prangers. Ziffer 14 „Gebiet der Stadt" ist laut Schema nur
nach a und b zu unterteilen, bei Breisach jedoch gibt es a, b, c, d und e; das
ist irreführend und unübersichtlich, da die Abschnitte selbst ja nur durch die
Ziffern und Buchstaben, nicht durch Überschriften oder Stichwörter gekennzeichnet
sind. Derartiges kommt auch bei anderen Städten vor, insbesondere
scheint die Vertauschung von 9 a „Das Gericht" und 9 b „Der Rat" allgemein
zu sein. Nebenbei erregt es ein Schmunzeln, wenn man bei Neuenburg unter
5 c „Brände" nachsieht und dort nur „Rheinhochwässer" findet. Versehen sind
es, wenn in Emmendingen im Jahre 1590 ein Markgraf Johann III. umgeht,
oder wenn bei Staufen aus einer offenbar teutschen Urkunde von 856 ein
„berg, der Stouven gen. wird" zitiert ist. Eine besonders gediegene Bearbeitung
, die auch durch die Problematik des vorgeschriebenen Schemas sich nicht
beirren ließ, hat Elzach gefunden. Nur das Narrenwesen ist hier vielleicht
etwas breit geraten. Auf der anderen Seite Aveiß die Stadt Freiburg unter der
einschlägigen Ziffer 17 c „Kulturelle Leistungen und Volksbräuche" überhaupt
nichts zu melden: diesen Abschnitt gibt es hier nicht. Sonst ist Freiburg in
dem, was gebracht wird, ausgezeichnet behandelt. Was zu dürftig in Erscheinung
tritt, ist die Universität, überhaupt die geschichtliche Neuzeit mit Ausnahme
der Wohlfahrtspflege. Daß die alten Vorstädte, die Klöster und Pfarreien
bei 5 b „Gebäude" untergebracht sind, geht auf Konto des Schemas.
Es fehlen aber bei Freiburg überhaupt die neuen Pfarreien, darunter auch die
evangelischen, ohne daß auch nur die Gründung der ersten im Jahre 1807
Erwähnung fände.

Daß in einem Sammelwerk von der Art des Badischen Städtebuches Unausgeglichenheiten
oder einzelne fragwürdige Angaben stehen bleiben, kann dem
Herausgeber und seinen Helfern, die unmöglich alles im einzelnen nachprüfen
konnten, nicht zum Vorwurf gemacht werden. Die Frage des richtigen Schemas
gilt für das Gesamtwerk überhaupt, für das Badische Städtebuch war dieser
Rahmen von vornherein gegeben. Wenn derselbe hier als nicht in jeder Beziehung
passend befunden wird, so soll andererseits nicht verkannt werden,
daß ein Schema, das allem Wünschbaren gleichmäßig genug tut, schwerlich zu
finden sein wird. Auch so, wie es nun dasteht, dürfen wir das reichhaltige
Kompendium der badischen Städte dankbar begrüßen und mit Nutzen zu
Rate ziehen. Wolfgang Stülpnagel

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