Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0098
Die Amthänser
der Herrschaft Kastel- und Schwarzenberg

Von Hermann Rambach

Die Herren von Schwarzenberg verstanden es vortrefflich, ihr Amt als
Schirmvögte des Benediktinerinnenklosters St. Margaretha bei Waldkirch so
auszuüben, daß sie im Laufe der Jahrzehnte auf Kosten des Klosters, das sie zu
schützen geschworen hatten, eine eigene Herrschaft aufrichten konnten. Die Zeit
des Interregnums schien wie geschaffen, um im Bereich eines Reichsklosters
dunkle Geschäfte zu machen. Auch hernach, als wieder ein Kaiser das Reich
regierte, konnten die Herren von Schwarzenberg sich unangefochten in ihrem
usurpierten Besitz behaupten. Es wird wohl so gewesen sein, wie Karl Siegfried
Bader gesagt hat. die Schwarzenberger unterwarfen sich Kaiser Rudolf, um ihr
Gut von ihm als Lehen entgegenzunehmen1. Diese Gunst steigerte bei den
Schirmvögten nicht nur das Gefühl der Sicherheit, sondern auch die Hoffnung
auf weiteren erfolgreichen Fortgang ihrer Bestrebungen. Die wirtschaftlichen
Möglichkeiten wurden offenbar recht günstig eingeschätzt, sonst hätten sich die
LTerren von Schwarzenberg nicht schon um 1250 zu zweit am Ort niedergelassen
und zu der um 1120 auf dem Schwarzenberg erbauten Burg eine weitere auf
dem gegenüberliegenden Kastelberg erbaut. Sicher nicht ohne vorausgegangen!
Auseinandersetzungen nahmen Johann und Wilhelm von Schwarzenberg am
Ende des 13- Jahrhunderts eine Teilung der Herrschaft vor. Der jüngere, Wilhelm
, behielt die Schirmvogtei über das Kloster und blieb auf der Schwarzen-
burg sitzen, während sein Onkel Johann die das Tal beherrschende Kastelburg
bezog.

Die hohen Erwartungen erfüllten sich indessen nicht. Trotz seines zunehmenden
Niedergangs konnte sich das Kloster immer noch in vielen seiner Rechte
behaupten. Die geteilte Herrschaft warf nicht soviel ab, als zum standesgemäßen
Unterhalt zweier Herrenhäuser ausgereicht hätte; sie kamen darum auch
nie auf einen grünen Zweig. Der Kastelburger war schon 1324 gezwungen, seinen
Besitz an den Herzog Leopold von Österreich zu verpfänden. Weder ihm
noch einem seiner Nachkommen gelang es jemals, sich aus dieser Pfandschaft
zu lösen. Im Gegenteil; als Johann III. durch Erbschaft beide Herrschaften in
seine Hand bekam, verkaufte er 1354 Kastelberg mit Zubehör an die Vormünder
des Martin Malterer von Freiburg. Die Pfandschaft sah in der Folge viele

Abkürzungen:

GLA = Bad. Generallandesarchiv Karlsruhe
StAW = Stadtarchiv Waldkirch

1 Karl Siegfried Bader in seinem Vortrag: „Die Stadt Waldkirch im Mittelalter — Das Stadtrecht", gehalten
bei der Heimatgruppe des Breisgauvereins Schauinsland am 14. Dezember 1948 in Waldkirch.

96


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0098