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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0030
Instrument gewesen, das eine Fülle völlig neuer Institutionen geschaffen hat,
sondern es war ein ausnehmend gescheites Instrument, das ganz offensichtlich
eine Reihe von zeitgenössischen Erfahrungen berücksichtigt hat. Dazu kam,
daß der Stadtgründer ein mächtiger Herr war. Es gab damals nur drei Familien
ersten Ranges im schwäbischen bzw. südwestdeutschen Raum, die Weifen,
Zähringer, Stauf er; alle drei hatten herzoglichen Rang, und obwohl sich das
Zähringer-Geschlecht mit den Weifen an Alter und Reichtum kaum vergleichen
konnte und gegen die Stauf er den Kampf um das schwäbische Herzogtum verloren
hatte, so war es seit dem Ende des Investiturstreits doch in einem weiten
Bereich beiderseits des Schwarzwaldes im Besitz einer Gewalt, in der Theodor
Mayer den Vorläufer der Landesherrschaft späteren Stiles festgestellt
hat11. Wenn der Zähringer-Herzog eine mit guten Rechten ausgestattete Marktgründung
vornahm, so hatte er auch die nötige Macht, um ihre günstige Entwicklung
zu gewährleisten. Er brauchte nicht zu befürchten, wie es einige
Jahrzehnte vorher dem Abt von Reichenau zu Allensbach geschah, daß durch
die Willkür und Korruption seiner Beamten die Kaufleute bedrückt und die
Gründung dadurch ruiniert wurde.

Es wurde bereits kurz erwähnt, daß die Gründung von Städten
nicht aus reinem Idealismus erfolgte, sondern daß konkrete Erwägungen zugrunde
lagen. Auch die Zahl und Bedeutung der Privilegien, die der Gründer
verlieh, entsprang in keinem Fall der Nächstenliebe oder landesherrlicher Fürsorge
, sondern hinter allen diesen Institutionen, deren Entwicklung wir mit so
vielem Kopfzerbrechen verfolgen, stand hartes Geschäftsdenken und Geschäftsinteresse
, genau wie heute bei der Gründung einer Fabrik. Märkte und Städte
wurden gegründet, weil damit die geistlichen oder weltlichen Gründer aus der
wirtschaftlichen Enge, und häufig der wirtschaftlichen Misere, der althergebrachten
Agrarverfassung herauskommen und den Anschluß an das „Wirtschaftswunder
" des Hochmittelalters gewinnen wollten; die Gründung einer
Stadt verlangte zunächst Investitionen durch den Gründer, und zwar Investitionen
auf lange Sicht. Ob sich die Gründung rentieren würde, erwies sich erst
nach längerer Zeit und hing von vielerlei Dingen ab, nicht zuletzt auch davon,
ob sich die herbeiziehenden Kaufleute und Handwerker in der neuen Stadt
wohl fühlen würden und ob sie sich nach Lage der Dinge wohl fühlen konnten.
Es mußte also durch den Stadtgründer nicht nur Grund und Boden investiert
werden, sondern es mußten auch Investitionen in Form von Vorrechten und
Freiheiten erfolgen; dann erst durfte der Stadtgründer hoffen, daß sich, nach
dem von vornherein vorgenommenen Verzicht auf andere Einkünfte, aus Zoll
und Münze und Geleit und manchem andern wieder ein entsprechender finanzieller
Gewinn ergeben würde. Es scheint vielleicht angebracht, diese nüchterne
Erwägung den weiteren Erörterungen zur Problematik der Stadtgründungen
voranzustellen. Die allermeisten Stadtgründungen sind aus wirtschaftlichen
Gründen erfolgt, im erhofften finanziellen Interesse des Gründers; nur in relativ
seltenen Fällen haben militärische Gründe mitgesprochen, denn nur sehr große
Herren konnten sich eine umfassende Rüstungs- und Wehrpolitik leisten. Unter
den Stadtgründungen der Stauf er kommen solche militärischen Momente mehrfach
vor, bei der Gründung bei Pf Ullendorf beispielsweise im Jahre 1220 ist das
ganze Gründungsprivileg auf Mauerbau und Befestigung abgestellt; auch die
späteren Zähringer haben, vor allem in der Westschweiz, in Freiburg/Ue. und

11 Th. Mayer, Der Staat der Herzöge von Zähringen, Freiburg 1935.

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