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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0031
Bern und Burgdorf und einer Reihe anderer Gründungen, ihre Städte gerne
zur militärischen Sicherung von Flußübergängen angelegt, aber beim Freiburger
Stadtgründungsprivileg von 1120 sind militärische Zwecke ausdrücklich
ausgeschlossen12, die Stadt darf nicht zur Einquartierung benutzt werden, und
die herzoglichen Krieger dürfen sich dort nicht ansiedeln. Man wird daher die
militärischen Absichten der Städtegründer nicht überschätzen dürfen. Etwas
anderes ist natürlich die Sicherung der Stadt selbst; die Bürger und ihre Warenlager
und ihre Reichtümer mußten vor Überfällen und Handstreichen gesichert
werden, weshalb die Unimauerung und zusätzlich noch nach Möglichkeit eine
günstige Schutzlage rasch zur Selbstverständlichkeit wurden. Aber dieser
Mauerbau wird in der Folgezeit weit mehr als eine Sache der Bürgerschaft und
in deren Interesse gelegen angesehen, nicht als eine Sache des Stadtherrn.

In erster Linie sind es somit rein wirtschaftliche, ja finanzielle Erwägungen,
die eine Stadtgründung verursachten, nur relativ selten sind militärische
Gründe dafür maßgebend, und erst in einer sehr späten Etappe der mittelalterlichen
Stadtgründungen findet sich gelegentlich ein weiteres Motiv: die Eitelkeit
. Aber dieser Sonderfall der mittelalterlichen Stadtgeschichte soll uns hier
nicht weiter beschäftigen.

So stellt sich uns die viel besprochene Gründungsurkunde für Freiburg von
1120 dar: Nicht als etwas in seinem Charakter von allem bisherigen Verschiedenes
, sondern als ein Glied in einer ganz normal verlaufenden Entwicklungsreihe
; in seiner tatsächlichen Bedeutung für die weitere Zukunft jedoch ein
weithin sichtbarer Markstein, das erste Beispiel einer wohl gelungenen und
erfolgreichen Gründung und als solches Vorbild für eine ganze Reihe weiterer
Stadtgründungen, der Zähringer Herzöge vor allem, aber auch von anderen
Fürsten und Herrschaften, zunächst der mit den Zähringern nahe verwandten
Weifen und Staufer, denen dann viele, um nicht zu sagen alle andern folgten.
Daher stellt Freiburg mit seiner Urkunde von 1120 zwar nicht die erste faßbare
Gründung überhaupt dar; da ist Freiburg nur eine Gründung in einer ganzen
Reihe. Aber es ist das erste Beispiel einer reif durchgedachten und daher erfolgreichen
Gründung, und es hat darum schon seinen guten Grund, wenn wir von
allen vorhergegangenen Gründungen als von Marktgründungen, bei Freiburg
erstmals von einer Stadtgründung sprechen, auch wenn wir rein von der Institution
her noch nicht völlig dazu berechtigt sind. Das Freiburger Stadtrecht
von 1120 ist die erste voll ausgereifte Frucht an dem seit Jahrhunderten grünenden
Baum der südwestdeutschen Marktrechtsentwicklung, mit Freiburg beginnt
im Jahr 1120 die Reihe der gut gelungenen Stadtgründungen und damit gegenüber
den eingangs erwähnt gewordenen Städten, den Bischofsstädten, den
Reichsstiftsstädten, Pfalzstädten ein völlig neuer und außerordentlich entwicklungsfähiger
Typ.

12 Anders H. B ü t t n e r , Städtewesen der Zähringer und Stauf er am Oberrhein. ZGOR 105 (1957). S. 70, und
d c r s., Die Zähringer im Breisgau und Schwarzwald während des 11. und 12. Jahrhunderts, Schauinsl. 76,
(1958), S. 10.

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