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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0033
„Wir schenken", so sagt Bischof Heddo am Schluß, „all diese (d. i. im Testament
angeführten) Güter dem Kloster und seinen Mönchen, dreißig an der Zahl,
zu Ehren unseres Herrn Jesu Christi und der allerseligsten, immerwährenden
Jungfrau Maria, des hl. Johannes des Täufers, der heiligen Apostel Petrus und
Paulus und aller Heiligen, deren Andenken hier jeden Tag gefeiert wird, in der
Absicht, den Lohn des ewigen Lebens und den Frieden der ganzen Provinz zu
vermehren."

Das Datum lautet: „Actum est hoc testamentum in civitate Argentinense
tertio idus martii anno undecimo regnante domino Pippino glorioso rege et
venerabili episcopo Eddone". Zu deutsch: „Dieses Testament wurde ausgestellt
in der Stadt Straßburg am 13. März im elften Jahr der Regierung des Herrn
glorreichen Königs Pippin und unter dem hochverehrten Bischof Eddo". Da
Pippin der Jüngere, der Vater Karls des Großen, im November 751 als König
die Zügel der Regierung ergriffen hatte, erstreckte sich sein elftes Regierungsjahr
vom November 761 bis zum November 762. Das Testament wurde demnach
am 13. März des Jahres 762 aufgestellt. Da man früher den Beginn der Regierungszeit
irrtümlicherweise einige Monate später angesetzt hatte, kam man
auf das Jahr 763, welches Jahr aber offensichtlich falsch ist. Doch fast sämtliche
Veröffentlichungen bis nach der Jahrhundertwende tragen dieses falsche
Jahresdatum.

Das Original dieses Testaments war im Jahre 1121 ziemlich zerrissen im
Archiv des Klosters Ettenheimmünster noch vorhanden. Damals ließ Abt Konrad
IL, auch der Jüngere genannt, dasselbe am bischöflichen Hof zu Straßburg
auf Pergament abschreiben und bestätigen.

Doch seit hundert Jahren zweifelte man an der vollständig echten Überlieferung
des Testaments; man glaubte Spuren einer Überarbeitung zu finden1.
Aber ihr Inhalt ist in der Hauptsache sicherlich echt2. Albert Bruckner sagt
neuerdings1', Paul Wentzcke folgend: „Der Kern der Urkunde, wohl in Gestalt
eines Testaments, ist echt. Wahrscheinlich zu Beginn des 12. Jahrhunderts dürfte
es von den Mönchen zu Ettenheimmünster interpoliert und erweitert worden
sein." AVenn manche, wie auch Albert Krieger in seinem Topographischen
Wörterbuch Badens, von dieser Urkunde, Aloys Schulte folgend, als einer
Fälschung ^eden, so darf das nie und nimmermehr von einer schuldbewußten,
betrügerischen Fälschung in modernem Sinn zum Zwecke der Bereicherung
und der ungerechten Benachteiligung anderer verstanden werden. Dagegen sagt
schon Johann Friedrich in seiner Kirchengeschichte Deutschlands4: „Die Echtheit
des Testaments kann nicht bezweifelt werden."

Aber auch die Abschrift vom Jahre 1121 ist nicht mehr vorhanden. Jedoch
am 7. Oktober 1457 hat von derselben auf Bitten des Abtes Heinrich Reif der
Offizial an der bischöflichen Kurie und Kanoniker am Thomasstift zu Straßburg
, Arbogast Einhart, durch den kaiserlichen und bischöflichen Notar eine
beglaubigte Kopie anfertigen lassen. Von diesem Vidimus ( = beglaubigte Abschrift
) liegen im Badischen Generallandesarchiv zu Karlsruhe elf Abschriften
des 16. bis 18. Jahrhunderts vor, darunter zwei in Kopialbüchern, sämtliche aus
dem Kloster Ettenheimmünster stammend. Die Kopie vom Jahre 1457, auf die
sich einige Abschriften ausdrücklich berufen, konnte bis jetzt im Generallandes-

i Wie g a n d , Urk.-Buch Straßburg (1879).

^ ZGO NF 15 (1900), S. 407.

3 Reg. Alsatiae (1949), S. 116.

* Bd. 2 (1869), S. 536.

j> Schau-ins-Land

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