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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0096
- einem jetzt im Bürgermeisterzimmer des Rathauses zu Engen/Hegau befindlichen
Frühwerk des Malers - - überzeugend nach, daß es als erstes Ergebnis
einer Lehrzeit Wegscheiders bei dem Konstanzer Barockmeister Jakob Karl
STAUDER zu werten sei. Interessant sind auch die Ausführungen der Autorin
über mannigfache Gemeinsamkeiten im Werk von Stauder und Wegscheider, die
bis in Bilddetails gingen. Zumal mit Hilfe des Fürstlich Hohenzollerischen Haus-
archives in Sigmaringen kein zeitgenössischer Stich ausfindig zu machen war18",
der als Erklärung für die Bildwiederholung hätte dienen können, bleibt mir
nur die Möglichkeit, nach einem direkten Zusammenhang der Fidelisbilder von
Engen und Merdingen zu fragen. Gehörte das Merdinger Bild zu jenen 1781 im
Erbschaftsinventarium des Bildhauers Sellinger genannten sieben Gemälden,
die man 1784 vergeblich im Nachlaß der Maria Margaretha Stauderin sucht?
Hatte sich die Witwe Sellingers (1783: „welche dato ohne gewerb sich mit den
ihrigen beschwehrsam durchzubringen hat") in der Not von ihren Kunstwerten
getrennt? Konnte sie einen Teil (Tumbakruzifix, Kreuzbild, Fidelisbild) über
die einflußreichen, wohlhabenden Verwandten nach Merdingen verkaufen?
Wenn dem so wäre, löste sich das Rätsel um die genannten, nicht in Zusammenhang
mit der übrigen Ausstattung zu bringenden Inventarstücke der Merdinger
Kirche von selber. Dann schlösse sich allerdings eine Frage automatisch an:
Sollte die um 1716 geborene, 1753 nach Freiburg eingeheiratete Maria Margaretha
Stauderin (weil sie das Merdinger Fidelisbild mit in die Ehe gebracht
haben könnte) in eine besondere Verbindung mit dem Konstanzer Maler Jakob
Karl Stauder zu bringen sein? Anfragen beim Stadtarchiv, bei den Pfarrämtern
von Konstanz sowie beim Staatsarchiv in Solothurn brachten keine Klärung.
Das Durcheinander der Künstler mit dem Namen Stauder, das H. Ginter in
seiner grundlegenden Arbeit über die „Südwestdeutsche Kirchenmalerei des
Barock"187 zu ordnen suchte, vermag heute noch nicht besser entwirrt zu werden.
Es vereitelt zusammen mit den Lücken in den Konstanzer Archivalien188 leider
für die in Betracht kommenden Jahrgänge eine Feststellung möglicher enger
Beziehungen zwischen Jakob Karl Stauder und Maria Margaretha Stauderin.

Zusammenfassendes Urteil

Ich muß noch einmal auf die bedeutungsvolle Episode zurückkommen: Am
25. Januar 1754 entschied der Senat der Universität Freiburg über den Aufnahmeantrag
des „Künstlers Johann Christian Wenzinger von Ehrenstetten
aus dem Breyßgau"180. Daß gleichzeitig „auch ein Johann Baptist Seelinger
Ein Bildhauer" um die Gewährung des akademischen Schutzes bat, bereitete
den Herren des Senates kein Kopfzerbrechen. Sie nahmen Wenzinger einstimmig
in die Gemeinschaft der akademischen Bürger auf. Den Sellinger wim-

18ö Mitteilung von Herrn F. Hohenz. Arch.-Rat Dr. J. Maier, Sigmaringen (11. Dez. 1959 und 24. Febr. 1960).
18" H. Ginter, „Südwestdeutsche Kirchenmalerei des Barock", 1930, S. 22.

188 Mitteilung von Stadtarchiv Konstanz (Herrn Dr. Feger; 4. April und 7. Juni 1961); Münsterpfarrarchiv
Konstanz (29. April 1961); Dreifaltigkeitspfarrarchiv Konstanz (S.Mai 1961); Pfarrarchiv St. Stephan
(Herrn Obl. Hermann Mayer, Konstanz, 14. Juni 1961); Staatsarchiv des Kt. Solothurn (Herrn Dr. K.
Glutz-Blotzheim, 6. November 1961).

189 Universitätsarchiv Freiburg, Senatsprotokolle 1753—1758, S. 103.

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