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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0101
1600: „Item am sckurtag für die meuchlin für anckhen, brott und erbsen 7 ß 4>S.
Item weitter 5 tisch mit burger dagewesen, ist für sie zalt worden an wein
und brot, und zum thail arme leuth, auch weil uffs künfftige jähr ziemblich
am pfarrhof, thurn und rathauß ze frohnen vorhanden, ist selbiges
von gemainer statt für sie erlegt, thut 2V2 8 3^ und zesamen 2S 17 ß 7S"

1604: „Item am schurtag die meuchlin für anckhen, brot und erbsen 8ß 10^.
Item weiters 9 tisch mit burgern, ihnen verehrt 2 S 1 ß 2 $ •"

1608: „Item am schuriag, als den 20. Febr. altwolhergebrachtem brauch nach
aine gemain mit iren schüsselin uff der herrenstuben die müchlein zu
versuchen beruoffen, aber nit mer als ain tisch mit personen usser dem
rath und der gemain erschinen . . ."

1650: „ Asche rmittroodi genant der schaurtag alda altem gebrauch nach die
burgerschaft zu den meuchlin geladen, diß jähr den 13. II. die priester,
oberamtleut, Schultheiß, 4 burgermeister, stattschreiber sampt deren
weiber gast gehalten, auch auf gemeinen burger tisch die meuchlin sambt
ainem trunckh verehret worden, ist in allem uffgangen 9 IC 7ß 6<^."

1632: „Item am äsch.ermittrooch genant der schaurtag, allda abermahlen altem
gebrauch nach die burgerschaft zu den meuchlin geladen, auch die
priesterschaft, herrn oberamtleut, schultheiss, 4 burgermeister, stadt-
schreiber samt deren weiber gastfrey gehalten werden sollen, aber aus
erheblich Ursachen vermitten bliben8, ist jeder person, deren in allem
19 waren, 6 ß an paarem geldt geordnet und bezahlt — 5 Q 14 ß."

1656 wurde in Wolfach wiederum kein Schurtag gehalten, aber dafür Geld
gegeben, ebenso 1659, 1645 und in den folgenden Kriegsjahren9. Der Brauch
erhielt sich im 17. und 18. Jahrhundert, erlebte aber verschiedene Wandlungen.
Schon 1606 hatte die Landesordnung des Kinzigtals das „Überlaufen" an der
Fastnacht verboten, ebenso den „schawertag an dem hlg. Aschermittwoch als
einem stuck der leichtsinnigen Fastnacht"10 - mit geringem Erfolg, wie die
soeben genannten späteren Zeugnisse beweisen! 1751 ist das Begraben der
Fastnacht am Aschermittwoch bezeugt, was bereits auf die Tendenz hinweist,
die lustige Fastnacht mit dem Dienstagabend zu beenden11. Der Schurtag mit
dem Meuchlin- oder Sträublinessen am Aschermittwoch erhielt sich im übrigen
aber bis in die Vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts. 1850 wurde auf Betreiben
der Geistlichkeit alles Fastnachtsbrauchtum vom Aschermittwoch auf Fastnachtsmontag
und -dienstag vorverlegt12.

Die Nachbarstädte des Kinzigtals bieten wenigstens die Wolfacher Belege
hübsch ergänzende Einzelnachrichten, die sich bei sorgsamer Durchmusterung
der Protokolle und Rechnungen wohl noch vermehren ließen. Für Gengen-
bach ist der Schurtag für die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts bezeugt13:

1576: „. . . als meine herren und ir weiber den schaurtag gehalten, auch der
herr landvogt und landschaffner etc. allhie gewesen" (Lohnherrenrechnung
).

1577: „Item 2'S 8ß 10V2^ ist nachstandt gewesen uf die alt faßnacht, als ein
ersamer rat und ire husfrauwen geschaurt haben" (Stadtrechnung).

8 Offenbar mit Rucksicht auf die Kriegszeit.

9 M 0 n e a. a. O. 20, S. 76.

iü D i s c h , Chronik S. 19, 22 (nach dem Ratsprotokoll).

11 Ebd. S. 443.

12 Ebd. S. 437.

13 Monc, ZG Oberrhein 20, S. 77.

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