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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0016
Pfalzgrafen Konrad I. von Tübingen Herrn zu Lichteneck (f 1409)
wurde, — Margarete, welche in zweiter 1399 geschlossener Ehe Kaspar
von Klingenberg (f 1439) zum Gemahl hatte. - - Anna, welche um
1400 mit Johann von Tenge n zu Eglisau sich verheiratete.

Nach diesen elf Enkeln berechnete man jahrhundertelang die Ortsanteile
und bezeichnete sie als Elftel. Da diese vererbt, verkauft, verschenkt und
geteilt werden konnten, gab es im Laufe der Zeit eine gewaltige Verschiebung
der Anteile, und die verschiedensten Adels geschlechter aus Breisgau
und Elsaß wurden Teilherren von R i e g e 1. Es sind außer den bereits
genannten Herren von Blume neck (1381—1593), von Staufen (1418—1489)
und den anderen Verschwägerten der Malterer das Benediktinerkloster
Ettenheimmünster (1489—1803), die Herren von P f i r t (1450 bis um
1576), von Bo Isenheim (1436—1484), von Hatt statt (1476—1510),
Schnewlin von Landeck (1407—1568), Widergrün von Staufenberg
(um 1470 bis um 1495), von Rust (1484—1498), von Neuenfels
(1491—1498), von Reischach (1558), von Brempt (1558—1606), Vogt von
Altens ummerau und P r a ß b e r g (um 1560—1628), von Ratsam-
hausen (1536—1651), von Sick in gen (1568—1648 und 1687—1809),
von An dl au (1606—1622), Generalmajor Georg Schütz (1651—1661),
von Dankensch weil (1648—1687).

Der Flecken Riegel bildete also eine eigene und seit 1381 gemeine (= gemeinsame
), elfgliedrige Teilherrschaft und hatte mit der Herrschaft
Lichte neck, zu welcher die Dörfer Hecklingen mit der Burg Lichteneck,
Forchheim und seit 1575 Schelingen gehörten, an sich nichts zu tun. Nur der
Umstand, daß Verene Malterer, eine Tochter des soeben genannten Ritters
Martin, ihrem Gemahl Pfalzgraf Konrad I. von Tübingen und
Herrn zu Lichteneck ums Jahr 1390 einen ganzen Anteil, das ist ein
Elftel, als Heiratsgut mitbrachte, setzten diesen und seine Nachfolger auf der
Herrschaft Lichteneck in Beziehung zum Flecken Riegel, das heißt, er wurde
daselbst mit den andern zehn Erben Gemeiner Teilherr6.

Lassen wir die Besitzer der Herrschaft Lichte neck mit
ihren jeweiligen Anteilen an Riegel an unserem Auge vorüberziehen. Nach
dem Tode des Grafen Konrad I. um 1408 leitete Verena bis zu ihrem Hinscheiden
um 1429 in unruhiger Zeit tatkräftig die Herrschaft; dann übernahm
dieselbe ihr Sohn Konradll. (1429—1449 f). Am 20. September 1439 kaufte
dieser von den Brüdern Hans und Albrecht von Klingenberg deren ganzen
Anteil7 und am 5. Januar 1441 von den Brüdern Ulrich, Heinrich und Dietrich
von Rumelang ebenfalls deren ganzen Teil8, so daß der Graf zu Lichteneck
damals schon drei Herrschaftselftel an Riegel besaß und somit der bedeutendste
Gemeinteilherr wurde.

Hernach regierten dessen Söhne K o n r a d III. (1449—1506 f) und G e o r g I.
(1465—1507 f) nach dessen Volljährigkeit miteinander. Da ersterer kinderlos

6 Beweis dafür, daß Konrad I. von Tübingeii-Lichteneck die Verena Malterer, und nicht die Verena
von Fürstenberg, zur Frau hatte, siehe Futterer, „Die Freiherren von Garnier auf der Herrschaft
Lichteneck und deren Beziehungen zum Flecken Riegel", in Schauinsland (1941) 67, 80/81, Anm. 2.

7 Deren Mutter Margarete, verheiratet mit Kaspar v. Klingenberg, war eine Tochter des
Martin Malterer und eine Schwester der Verene. Der Kauf geschah nach dem Tode des Kaspar (K 21/371).

8 Dieser Kauf geschah zwischen dem Pfalzgrafen einerseits und dem Fdelknecht\ Ulrich v. Rumelang,
sowie Martin v. Blumeneck Baschart als Vormund der minderjährigen Heinrich und Dietrich v. Rumelang
(K 21/371). Die Mutter dieser drei Brüder, G r e d e v. Blumeneck, verheiratet mit Heinrich
v. Rumelang, war eine Tochter Dietrichs v. Blumeneck, der seinerseits wieder ein Sohn des Johann
und der Margarete Maltercr war.

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