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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0026
jedermann das Fischen verboten. Diese Fiscliwasser wurden gewöhnlich den
Fischern um einen unbeständigen Zins verpachtet, doch später die Dreisam
dem jeweiligen, gemeinteilherrlichen Amtsschreiber und dem Yogt zu Riegel
gegen 2 Gulden jährlichen Wasserzinses überlassen (1715). Übrigens hat Baron
Leopold Fleinrich von Garnier im Jahre 1709 ein gewisses Stück Fischwasser
für sich allein begehrt, ist ihm aber abgeschlagen worden.

d) Die Bann m ü h 1 e

„Die Gemeinen Teilherren haben an der Traysam gleich under der St. Michels
Capelle eine wohlerbaute Mühle mit fünf Gängen." Sie stand hart am
Michelsberg am letzten Knie der Dreisam, bevor sie in die Elz einmündet.
Schon im Jahre 1220 war sie als Einsiedelnsches Lehen gegen 1 Pfund Pfenning
jährlichen Zinses in Händen des Walter Truchseß von Riegel. Sie sei ursprünglich
von römischen Quadern aufgeführt gewesen40, wurde mehrmals
neu aufgebaut, z. B. nach 1651, wo sie „zu Aschen gelegt" war, und wurde
vor etwa 120 Jahren abgebrochen. Die in der Nähe liegenden Wiesen heißen
heute noch „Mühlmatten".

„In dieser Mühle mußten die Untertanen von Riegel,
aber auch alle Einwohner der Stadt Endingen laut aufgerichteter
Verträge mahlen und darin den schuldigen Molzer (Weizen und Roggen)
abstatten (1715). Weil die Stadt Endingen kein fließendes Wasser, das eine
Mühle treiben konnte, besaß, hatte sie sich schon früh der Riegeler Mühle
vertraglich angeschlossen und am 1. Oktober 1565 sich vertraglich verpflichtet,
zum Mühlenbau mit einer Steuer mitzuhelfen.

Wegen dieses Beitrages und aus anderen Gründen kam es aber immer
wieder zu Streitigkeiten mit der Endinger Bürgerschaft. Schon 1592 besuchte
sie die Mühle nicht mehr. Sie klagten über den Müller und sein Gesinde, das
ihnen schlechtes Mehl liefere. Nach Untersuchung und Einschreiten des Prälaten
von Ettenheimmünster als regierenden Versehers wurde die Ordnung
wieder hergestellt. Der Befund lautete: „Das Mühlwerk ist gut, des Millers
Gesinde gleichwohl etwas liederlich." Auch die Riegeler beklagten sich. Im
Jahre 1661 leugneten die Endinger, daß sie nach dem Vertrag von 1565
25 Gulden beitragen müßten. Auch in den folgenden Jahren kam es zu Reibereien
. Ja, 1672 verbot der Magistrat den Endingern bei 5 Kronen Strafe in
Riegel zu mahlen, „weil die Riegler bei der Regierung zuwegegebracht, daß
ihnen (= den Riegelern) an der monatlichen Contribution 20 Gulden abgenommen
und ihnen (= den Endingern) zugeteilt worden. Solang also diese
Auflag dauern würde, werden sie auch zu Riegel nicht mehr mahlen". Die
Teilherren erklärten, daß „sie an dieser Änderung keinen Teil hätten. Weil
sie aber dadurch Schaden leiden müßten, soll die Gemeinde Riegel monatlich
20 Gulden mehr Contribution erlegen". Im Jahre 1699 beschlossen die Teilherren
, daß die Endinger sogar mit Gewalt zum Mahlen sollen angehalten
werden.

Die Mühle brachte den Herren einen beträchtlichen, beständigen M ü h -
1 e n z i n s , nach dem Urbar vom Jahr 1575 69 Viertel (= 7680 Liter) Weizen
und 153 Viertel 2 Sester (= 17 062 Liter) Korn. Daran hatte die Herrschaft
Lichteneck damals 372 Teile und zur Zeit der Freiherren von Garnier 6 Teile.

*o G. Schaffner, Beiträge zur Geschichte des Marktfleckens Riegel, 1843, S. 56/37.

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