Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0034
Dieser G r o ß z e h n t e zu Riegel hat seine eigene Geschichte. Bei der
Inkorporation (= Einverleibung) der dortigen Pfarrei nach Einsiedeln im
Jahre 1350 besaß dieses Kloster vom Großzehnten (Frucht und Wein) drei
Teile (= 60/80) und der Bischof von Konstanz einen Teil, die sog. Quart
(= 2%o)- Doch im Jahre 1353 verkaufte die Abtei Einsiedeln mit dem Fronhof
zu Riegel auch die Hälfte (= 30/80) ihres Frucht- und Weinzehnten daselbst an
Johann Malterer zu Freiburg. Diese ging später zu gleichen Teilen auf die
Herren von Klingenberg (= 15/80) und auf die Herren von Staufen (= 15/80)
über54. Die andere Hälfte (= 30/80)> die bald zugunsten des Konstanzer Domkapitels
mit der Quint (= 6/80) belegt wurde, behielt das Kloster mit dem
Patronatsrecht. Allerdings erhob 1397 Markgraf Hans von Hachberg ungerechtfertigterweise
Anspruch auf diesen Zehnten. Von 1466 bis 1483 hatte es
diesen ihm verbliebenen Teil an die Plerrschaft Lichteneck versetzt.

Im Jahre 1439 hatte Pfalzgraf Konrad II. für die Herrschaft Lichteneck
schon das Viertel (= 15/80) der Herren von Klingenberg erhalten, während die
Einsiedelnsche Hälfte (= 2V80) im Jahre 1483 und das Staufische Viertel (= 15/80)
im Jahre 1489 an das Kloster Ettenheimmünster übergingen. Zum Lichteneckischen
Zehntanteil erwarb Freiherr Johann Heinrich von Garnier im Jahre
1661 noch die Quint (= 6/80), welche bis dahin Generalmajor Georg Schütz
besessen hatte55. Hatte Lichteneck somit früher 35/80, so besaß es nunmehr 21/80
des Riegler Frucht- und Weinzehnten. Vom Riegler Großzehnt hatten demnach
seit dem Jahr 1661: Ettenheimmünster 39/80, Lichte neck 21/80
und Hochstift Konstanz 20/80.

In beiden Urbarien von 1575 und 1715 heißt es darum: „Die Herrschaft
Lichteneck eines und das wohllöbliche Gotteshaus Ettenheimmünster andern-
teils sind allein Zehndherren zu Riegel, darum auch jedem Teil insonderheit
von dem Fruchtzehnden 2 Pfund Rappen zum Weinkauf gehen. Und wird
nach Abrichtung der besonderen jährlichen Vor- und Abzinsen dividiert und
abgeteilt, wie solches das besondere Urbar über den Fronhof und diesen
Zehnden zu Riegel, verschienen 71 Jahrs (= 1571) [bzw. 58ten Jahrs (= 1658)]
verfertigt, ausführlich Bericht gibt." Nach dem Urbar von 1575 hatte Tübingen
von 100 Viertel Früchten 18 Viertel 4V2 Sester, und von 100 Saum Wein
18 Saum 15 Viertel als Vorzins und Beschwerden auf- oder abzurechnen.
Außer dem Zehntviertel, das dem Llochstift Konstanz gebührte, mußten noch
vor der Verteilung an die untere Pfarrei (St. Peter) zu Endingen 8 Mut (= 594
Liter) Roggen und an die Pfarrei Eichstetten 6 Mut (= 445,5 Liter) Roggen
und 1 Fuder (= 1021 Liter) Wein abgeliefert werden.

Bei der Ernte durften von je zehn Garben nur neun heim in die Scheuer
geführt werden; die zehnte mußte stets auf dem Acker liegen bleiben, und
der ganze Zehntertrag wurde hernach von den Zehntknechten in die Zehntscheuer
abgeholt. Da zwei Zehntscheuern zur Verfügung standen, von denen
die größere der Herrschaft Lichteneck und die kleinere dem Kloster Ettenheimmünster
gehörten, erhielten diese als jährlichen Scheurenzins zum voraus
aus der Roggenzehntmasse, „der Zehend wird verkauft oder behalten",
erstere 15 Mut und letztere 10 Mut.

54 Vergl. das oben beim Frouhof Angeführte.

55 Die Q u a r t ist der 4. Teil des ganzen Zehnten, die Quint der 5. Teil der Einsiedeln verbliebenen 80/so.
Diese Quint wurde in einem Vertrag zwischen Abt Heinrich von Einsiedcln und Bischof Ulrich von
Konstanz statt der ersten Früchte im Jahre 1350 zugestanden. Sie war seit 1466 an das Chorherrenstift
ÄValdkirch versetzt; 1505 erkaufte sie Bastian v. Blumeneck, von welchem sie über Roman v. Blumeneck
erblich auf die Herren v. Ratsamhausen und schließlich 1651 auf Generalmajor Schütz käuflich überging.

32


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0034