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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0042
Großhofes, der, immer mit der Herrschaft verbunden, 1220 als Einsiedelnsches
Stiftslehen in Händen des Walter Truchseß (Dapifer) von Riegel und hernach
in Händen der Herren von Osenberg war. Im Jahre 1381 wurde er zum Gemeinen
Teilherrenhof. Im Jahre 1454 übernahmen noch zwei Bauern den Hof
und bauten zwei Scheuern darauf. Aber als schließlich die 350 Juchert Güter
von ihm losgelöst worden waren, diente er lediglich zur Wohnung für bürgerliche
Familien. Ums Jahr 1647 erwarb nun Freiherr Johann Michael v o n
Dankenschwei 1G9, welcher den von Sickingischen Herrschaftsanteil eine
Zeitlang innehatte, dieses Haus und schuf es zu seinem Alterssitz um.
Im Jahre 1648 kaufte er von Johann Wolfgang Merzweiler eine weitere
gerade nebenan liegende Behaiisung mit Hofraite, Scheuer und Stallung um
600 Gulden, blatten die Teilherren auf ihrer Zusammenkunft im Jahre 1651
nachträglich die Erlaubnis zu diesem zeitweiligen zweiten adeligen Sitz in
Riegel gegeben, so sagten sie im folgenden Jahre auch seinen Erben das
Wohnrecht zu, doch sollte dies keinem Teilherr an seinen Privilegien und
Gerechtigkeiten nachteilig werden. Auch das Recht bekam er bewilligt, in
seiner erkauften Behausung, doch nur für sein eigen Weingewächs, ein
Trotten machen zu lassen. 1655 wurde ihm freie Behausung und jährlich
20 Klafter Holz zugebilligt, solang als dieses Haus bei ihm oder seiner Familie
verbleiben werde; hernach soll es wieder bürgerlich sein.

Doch am 20. Mai 1662 verkaufte sein Sohn Achilles von Dankenschweil
diesen Adelssitz samt dem Ziegelofen und zugehörigen Gütern um 1500 Gulden
rauher (= 1083 fl rhein.) Währung und einem Stück Gold zum Leykauf70
an Freiherrn Johann Heinrich von Garnier. Mit Verlegung der
lichteneckischen Verwaltung von Flecklingen nach Riegel richtete dieser sofort
die Kanzlei darin ein. Seitdem mußten die lichteneckischen Untertanen
von Hecklingen, Forchheim und Schelingen nach Riegel in den Amthof kommen
, um Scheine oder Urkunden für Heirat, Kauf und Verkauf, Bürgschaft,
Tausch, Beglaubigungen, Obligationen und anderes sich ausstellen zu lassen
oder, um Abgaben und Strafen zu bezahlen. Weil der herrschaftlich lichteneckische
Amtmann und Amtschreiber darin wohnte, erhielt nämlich das Haus
den Namen „Amthof", eine Bezeichnung, die ihm bis heute geblieben ist.

Im Urbar von 1715 wird dieser Aratli of beschrieben als „ein großes
umb und umb zugeschlossenes Haus, hinten daran ein wohl bequemliches
Häuselein gebaut samt Scheuer, Stallung, und oben daran ein Kellerhaus
gelegen, vorn in dem Amthof ein Brunnen und Milchkammerl samt etwelcher
Schwein- und Hünerställ, einerseits durchaus an Martin Schwarzen gelegen,
hinten teils der Berg und Ziegelhütten, vorn liegt annoch ein Gärtl an der
Straß so gegen gemeltes Ziegelhaus geht, und hinten auf den Weg und S Michelsberg
stoßend, so von H. Achiles von Dankhersschweil erkauft worden."
Nachdem ein Teil des Neuen Schlosses als Wohnung bezogen werden konnte,
kam die Kanzlei in das alte Schloß, wo sie sich 1715 befand.

Ein Überbleibsel dieses Amthofes, der einst durch ein zierliches Tor abgeschlossen
war, ist das Haus des Fritz Wagner mit seinem geräumigen Gewölbekeller
. Hatte es früher vielleicht einmal zwei Stockwerke, so ist es seit

(üi Die Freiherren von Dankenschweil hatten ihren Wohnsitz in der Nähe des Bodensees, in
Mühlingen und Worblingen.

TO Unter Leykauf versteht man eine Summe Geld, die nach alter deutscher Sitte bei Abschluß wichtiger
Kaufverträge von Seiten des einen Teiles für Wein für die Vertragsteile und etwaigen Zeugen ausgesetzt
wird zwecks Bekräftigung des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts, darum auch Weinkauf genannt.

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