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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0062
und von Landeck (Zähringen). So fand man sie noch im Jahre 1741 bei einem
Grenzumgang zwischen Wildtal und Zähringen. Unterhalb des Schloßwaldes
beim Murstenhof zeigten die Steine das Wessenbergische und Beroldingische
Wappen und die Jahreszahl 1717. Dieser Teil der Bannscheide wurde von
Seiten Zähringens nicht für richtig und recht erachtet; dennoch ist es „reser-
vatis tarnen reservandis" dabei geblieben;!.

Die Grenze im Westen gegen Gundelfingen wurde 1766—1768 endgültig
reguliert. Die Karte der Vermessung von 1774 zeigt den Verlauf in genauer
Übereinstimmung mit der Gegenwart. Die Grenze geht hier in unruhigen
Ecken und Zacken durch die Wiesen des Hagelbaches und des Schobbaches,
wo diese aus dem Tale heraustreten. Seit alters her haben hier Wildtaler
Einwohner auf der Gundelfinger Seite Besitz. Dies gilt ebenso für den Gun-
delfinger Rebberg nördlich des Tales.

Im Norden gegen Heuweiler, im Osten gegen Föhrental und im Südosten
gegen Ebnet folgt die Banngrenze seit jeher der Höhenlinie, die das Wüdtal
dort abschließt. Im Wildtal und seinen Nebentälchen sind, angefangen von
der Talmündung bis hinauf in den obersten Schoppach, 15 Erblehenhöfe seit
dem 16. Jahrhundert nachzuweisen. Zwei von diesen im oberen Schoppach
sind im 19. Jahrhundert abgegangen und aufgeforstet worden (Willmannhof
und Haitzlerhof), der Spitalhof wurde 1764 mit dem Flammhof vereinigt,
dagegen sind zwei neue Güter durch Teilung hinzugekommen (Altrufenhof
und Sonnenhof), so daß die Zahl der geschlossenen Hofgüter heute 14 beträgt.

Im frühen 16. Jahrhundert wird die Gesamtzahl der Wohnhäuser
mit 15 angegeben, Anfang des 19. Jahrhunderts sind 44 Häuser genannt. Die
Vermehrung ist vor allem auf das Entstehen von Taglöhnerhäusern zurückzuführen
, wohl auch auf die mehr und mehr gebräuchliche Trennung von
Wohnhaus und Scheuer auf den Höfen. Die Taglöhnerhäuser erstanden in
zwei Reihen hart am Rand der Gemarkung, eine am „Vorstädtle" gegen
Zähringen, eine andere unter dem Gundelfinger Rebberg. Eine dritte Gruppe
schmiegt sich an den steilen Rand des Mühlebergs auf der südlichen Talseite
im Anschluß an die „untere Mühle". Erst dem 19. Jahrhundert gehören die
Häuser am Heuweilerweg „bei der Schmiede" an.

Nach der Karte der Vermessung von 1774 lagen das Ackerland und die
Wiesen der Höfe fast durchaus in einem geschlossenen Stück um diese herum,
während der Waldbesitz oft ein oder mehrere davon getrennte Parzellen
bildete. Die gesamte Besitzaufteilung der Gemarkung ist auffallend
unregelmäßig, die einzelnen Besitzstücke sind von verschiedenster, manchmal
bizarrer Gestalt. Dies mag auch damit zusammenhängen, daß die Höfe teils
im Talgrund, teils auf Terrassen über demselben und teils in den kleinen und
steilen Seitentälern liegen. Ein Breitfeld von neun Jauchert Größe erscheint
in der Mitte des Tals beim unteren Vogtshof oder Merzenhof, der Dominikal-
gut war, und vielleicht der im 15. Jahrhundert erwähnte Küchlinenhof ist.
Weiter unterhalb lag im Talgrund der zu dem Hof „auf dem Lehen" gehörige
Brühl.

Die Wald Verteilung scheint in historischer Zeit bis heute wesentlich
dieselbe geblieben zu sein. Nur der Wald im Schoppach hat sich um die Flur
der beiden abgegangenen Höfe und um ein Berggut, das sogenannte „Uhren-

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