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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0074
Audi hierin zeigt sich, daß die Dorfverfassung völlig einseitig im Sinne der
Interessen der Herrschaft ausgebildet ist.

Seit Anfang des 17. Jahrhunderts aber gibt es Belege, daß die Gemeinde
über die Herrschaft hinweg und gegen sie ihr Recht bei der vorderösterreichische
]! Regierung suchte. Im Jahre 1630 erfolgte dann eine große Beschwerde
der „gesamten Paursame" gegen und wider ihre Obrigkeit. An
erster Stelle stand die Klage wegen übermäßiger und schier täglicher Frondienste
, an zweiter wegen übermäßiger Strafen an Leib und Gut um geringer
Ursachen. Zu Ensisheim kam darauf ein Vergleich zustande (1631), der den
Bauern günstig gewesen sein muß, denn Hektor von Beroldingen verweigerte
ihm später die Anerkennung und erklärte ihn für ein „vergriffenes, ohn-
besiegeltes Projekt". Das Wildtaler Protokollbuch aber meldet, die Anfänger
dieser ungebührlichen Schrift seien zur Straf gezogen und jeder mit Wasser
und Brot „14 Tag lang abgebüsst worden".

Die Bauern müssen hartnäckig geblieben sein. 1658 vermittelte die Regierung
einen Vertrag, der dadurch, daß beide Teile einen Vergleichsbrief
erhielten, beide auf eine Stufe stellte. Eine Fülle von Auswüchsen wurde abgestellt
, anderes auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt. Die Fron hieß
zwar weiterhin ungemessen, wurde jedoch in vieler Hinsicht umschrieben
und begrenzt. Bei der Leibeigenschaft ist man verblieben21.

Von diesem Vertrag an war der Herrschaft auch die Einziehung der landständischen
Schätzung abgenommen. Die Quittungen hatte die Gemeinde zu
verwahren.

Das Selbstbewußtsein, das die Gemeinde gewann, tritt nun des öfteren,
vorweg in den Waldangelegenheiten, in Erscheinung.

Als die Regierung zwecks Hebung der Forstkultur vom Kageneck-
schen Amt 1803 die Aufstellung eines Försters in Wildtal verlangt, weigerten
sich die 13 bäuerlichen Waldbesitzer fast insgesamt, dazu der Stabhalter
von Gundelfingen, zu dessen Besoldung etwas beizutragen. Als das Oberforstamt
vorschlug, Wildtal und Zähringen sollten zusammen einen Förster
besolden, weigerte sich auch Zähringen. Schließlich wurde 1804 einem Wildtaler
Bannwart, in dessen forstliche Eignung man freilich Zweifel legte,
gegen geringeres Geld, als ein Förster gekostet hätte, die Waldaufsicht beider
Gemeinden anvertraut22.

Ein S c Ii n 1 Ii a u s mußte die Gemeinde 1782/83 auf hohen Befehl erbauen
und ein Bauer dazu den Grund verkaufen. Auch wurde ein eigener Lehrer
angestellt.

Darüber, wie es den Leuten in Wildtal in den Kriegen, besonders des
17. Jahrhunderts, ergangen ist, scheint sich keine Kunde erhalten zu haben.
Ein paar Familienname n von Hofbesitzern sind über den Dreißigjährigen
Krieg hinweg festzustellen, andere dagegen sind damals verschwunden
. Ansonsten suchten immer wieder Brandkatastrophen den einen und
andern der Höfe heim. Gebäude aus der Zeit vor dem 18. Jahrhundert sind
anscheinend nur noch auf zwei Anwesen vorhanden23.

21 GLA 13/22.

22 GLA 229, Spezialakten Wildtal.

23 Eine Kurzfassung des voranstehenden Beitrags wird in der amtlichen Kreisbeschreibung Freiburg Bd. II
erscheinen.

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