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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0078
Schriftlosigkeit gestatteten dem Volk keine Übersicht über die Münzverhältnisse
ihrer Landschaft und ihrer Feinheiten. Das Einbringen fremder Münzen
war, trotz einzelnen Verboten, im täglichen Zahlungsverkehr nicht zu verhindern
, ebensowenig wie der Abfluß des eigenen Geldes in fremde Gebiete.
So wurden z.B. in einem Freiburger Fund aus der Mitte des 14. Jahrhunderts
neben den örtlichen Adlerkopfpfennigen zahlreiche Stücke aus Basel, Zofingen
und Zürich gefunden. Der bereits erwähnte Malterdinger Schatzfund, etwa
gegen 1300 vergraben, enthielt neben etwa 4800 Breisgauern Stücke von
Lindau, aus der Schweiz (170), dem Oberelsaß (194) und dicke Pfennige unter-
elsässischen Schlags (Straßburg/Offenburg) (560).

Der Rappenmünzbund

Im 14. Jahrhundert erreichte die Zersplitterung im Münzwesen unserer
Großlandschaft ihren Höhepunkt. Mit dem steigenden Geldbedarf in den
vermehrten und wachsenden Städten konnte der Silberbergbau nicht Schritt
halten. Der Silberpreis zog daher an, ebenso die Prägekosten, und der Nutzen
der Münzherren aus diesem Geschäft mußte auch ihren höheren Bedürfnissen
angepaßt werden. Die Folge war eine fortschreitende Verringerung des Münzwertes
mit der Verdrängung der guten Münzen durch die schlechteren, wie
dies in der ganzen Geldgeschichte zu beobachten ist. Weil die Reichsgewalt
versagte, traten die Territorialherren mit den Städten zusammen, um gemeinsam
für ein größeres Gebiet die Münz Verhältnisse zu ordnen und zu regeln.
Herzog Leopold III. als Herr der Vorlande, welche sich zum größten Herrschaftsgebiet
am Oberrhein entwickelt hatten, gab den Anstoß und einigte
sich dann am 7. März 1377 für seine münzberechtigten Städte Freiburg, Breisach
, Bergheim, Schaffhausen und Zofingen mit andern hochrheinischen und
schweizerischen Herren und Städten mit dem Ziel, die bestehenden Pfennigwährungen
zu schützen und ihr Verhältnis zu dem aus Florenz und Venedig
vordringenden Goldgulden zu regeln. Das Vertragsgebiet wurde in drei
Münzkreise eingeteilt:

1. Freiburg, das seinen bisherigen Münzfuß behalten durfte,

2. Basel, Breisach, Bergheim, Laufenburg, Tiengen und Zofingen,

3. Schaffhausen, Zürich, Burgdorf, Bern, Neuenburg und Solothurn.

Die einzelnen Währungen wurden wie folgt festgesetzt:

Kreis Pfennig aus Korn Rauhgewicht Pfennig für

der f. Mark 1 Goldgulden

1 736 928 0,349 120

2 1112 800 0,264 180

3 1512 800 0,193 240
Der dritte Kreis brachte demnach seine Münzen zum halben Wert der Freiburger
heraus.

Gleichzeitig wurden strenge Bestimmungen für die Münzer und Strafen
bis zum Henken verordnet, alle bösen Münzen verrufen und die Ausfuhr der
Bundesmünzen verboten wie die des Silbers. Die neue Ordnung wurde alsbald
eingeführt, stieß aber auch auf Schwierigkeiten, weil der Silberpreis gegenüber
dem Gold zu hoch angesetzt war. Auch politische Ereignisse, wie der
Krieg der Schweizer gegen Österreich, kamen dazu, so daß trotz der in
Schaffhausen abgeschlossenen Münzkonvention weitere Verschlechterungen
vorgenommen wurden.

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