Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0080
Obwohl diese neue Münze um ein Drittel besser war als die vorhergehende
und zumindest in Freiburg nach einem Prüfungsbericht des Basler Rats vom
18. Juli 1402 für richtig befunden worden war, gelang es ihr nicht, das fremde
Geld zu vertreiben. Schon im Februar hatten sich Vertreter der Städte Basel,
Freiburg und Colmar, das 1376 von Kaiser Karl IV. das Münzrecht erhalten
hatte, in Neuenburg versammelt, um einen neuen Münzvertrag zu beraten,
an welchem auf Wunsch Basels auch das Haus Österreich als bisheriger Partner
teilnehmen sollte.

Im November desselben Jahres brachen in Basel Unruhen aus, weil die
ärmere Bevölkerung die Ausbeutung durch den dauernd schwankenden Geldwert
nicht mehr mitmachen wollte, und so kam es schon am 4. Februar 1403
zu der engeren aber festeren Konföderation des Rappenmünzbundes, wie sie
bis zu seiner Auflösung im Jahre 1584 bestehen sollte. Wenn in dieser Bundes-
akte zum erstenmal der Rappen erwähnt wird, so darf sie doch nicht als seine
Stiftungsurkunde angesehen werden, denn sie ist nur eine neue Phase in der
Entwicklung der schon seit 1377 bestehenden Münzvereinigung.

Als Münzgenossen erscheinen nunmehr und bis 1584 der Herzog als Landesherr
im Elsaß, Breisgau und Sundgau sowie die Städte Basel, Freiburg,
Colmar und Breisach. Das Vertragsgebiet erstreckte sich vom Eckenbach, der
alten Grenzscheide zwischen dem Unter- und Oberelsaß, zu beiden Seiten des
Rheins bis nach Rheinfelden. Als Grundlage für die neue Vertragsmünze
wurde das Pfund Pfennige einem guten rheinischen Goldgulden gleichgesetzt.
Um der Unordnung auf dem Goldmünzengebiet Herr zu werden, hatten sich
im Januar 1386 die vier rheinischen Kurfürsten auf einen Goldgulden geeinigt,
der auf 200 Jahre das Geldwesen Deutschlands stark beeinflußt hat. Das
alte Korn von 2/a wurde beibehalten, aber der Pfennig sank zum Stäbler
herab, den man in der Weise verbesserte, als nunmehr nur noch 1656 statt
über 2000 Stück aus der Feinmark auszuprägen waren. Das Gewicht stieg auf
0,212 g bei einem Feingehalt von 0,141 g. Die Münzen sollten nun wieder eckig
gestaltet werden, und zwar mit neuen Stempeln, damit man sie von den alten
unterscheiden könne. Die Laufzeit des Abkommens war mit sechs Jahren
bemessen. Es sah vor, daß zunächst jährlich 2800 Mark Silber (665 kg), eine
für jene Zeit beträchtliche Menge, vermünzt werden soll. Davon entfielen
auf Basel 1400 Mark (zu Stäblerpfennigen), auf Freiburg 800 Mark und auf
Colmar und Breisach je 300. Diese Mengen waren Mindestkontingente und
konnten von jeder Stadt je nach Bedürfnis überschritten werden.

Abb. 14. Abb. 15. Abb. 16. Abb. 17.

Freiburg Freiburg Freiburg Breisaeh

Rappen Rappen Hälbling Hälbling

nach Vertrag 1425. nach Vertrag 1425 Adler im Schild nach Vertrag 1425.

Rabenkopf im Schild. um 1458.

Aus den auf Freiburg entfallenden 800 Mark (190 kg) sollten im ersten
Jahr 200 Pfund (48 000 Stück) „Rappenphening", die für je zwei der vorgeschriebenen
Pfennige genommen werden sollen, hergestellt werden, für den

78


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0080