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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0081
Rest kleine Pfennige (Stäbler oder Hälblinge). Für die folgenden Jahre wurden
nur je 100 Pfund Rappen genehmigt. Dieser Namen galt nur für die
Zweilinge, obwohl die kleineren Münzen auch den Raben- oder Adlerkopf
zeigten.

Die strengen Ordnungsvorschriften wurden abermals wörtlich aus den
alten Verträgen übernommen und noch erweitert, aber auch von den Bundesgenossen
getreulich überwacht und eingehalten.

Die politischen Ereignisse der folgenden Jahre, in die auch das Konstanzer
Konzil mit seinen Erschütterungen fällt, und die Verschlechterung des Goldguldens
, der ja die feste Grundlage der Rappenwährung bilden sollte, führten
zur zeitweisen Stillegung der Münzstätten der Genossen. Trotz der Schwierigkeiten
, die der österreichische Landvogt bei Ablauf des Bundesvertrags machen
wollte, wurde dieser jedoch ausdrücklich aufrechterhalten.

Dem Zug der Zeit Rechnung tragend, durch die Unterbrechung des Münzwerks
ziemlich verspätet, sah sich die Genossenschaft gezwungen, neben der
dem Handel nicht mehr genügenden Rappenwährung zur Ausgabe auch größerer
Sorten überzugehen, wenn der Fortbestand des Bundes nicht gefährdet
werden sollte. Am 24. April 1425 wurde deshalb zwischen den alten Verbündeten
ein neuer Münzvertrag beschlossen, der den Plappert oder Flalbgroschen
als neue Währungseinheit einführte, wodurch die Rappen und Hälblinge zur
Scheidemünze herabsanken und nur noch zur Hälfte fein ausgebracht werden
sollten. Die neue Münze hatte ein Korn von 937 / 1000 und galt 6 Rappen oder
einen Schilling = 12 kleine Rappenpfennige. Ihr Gewicht lag bei 1,62 g mit
einem Silbergehalt von 1,52 g. Von den kleinen Münzen wurden 4 Pfund
Rappen oder 8 Pfund Hälblinge auf die feine Mark gerechnet, woraus sich
für sie ein Reingewicht von 0,245 bzw. 0,125 g ergibt. Die eckige Form wird
endgültig abgeschafft und ein äußerer Perlenkranz vorgeschrieben, dessen
Verletzung die Münze ungültig macht. Diesen Typus der Rappen und Stäbler
hat der Bund bis zu seinem Ende beibehalten.

Mit dem neu geschaffenen Plappert erschien erstmals eine zweiseitig geprägte
und beschriftete Münze neben den bisherigen Brakteaten oder Hohlpfennigen
aus dünnem Silberblech. Sie trug auf der Vorderseite das Wappen
und in der Umschrift die Bezeichnung „Moneta Nova", auf der Rückseite das
Bild des Schutzheiligen, also bei Basel und Freiburg der Madonna mit dem
Kinde, bei Colmar des hl. Martin und bei Breisach des hl. Stephanus (Abb. 18
und 19).

Die Prägung dieser Geldsorte sowie der kleinen Pfennige war den Mitgliedern
mengenmäßig freigegeben, dagegen sollten von den Rappen im

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