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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0082
ersten Jahr nur vermünzt werden: in Basel 100, Freiburg 100, Colmar und
Breisach je 50 Mark und dieselbe Menge in Thann, wo die österreichische
Herrschaft eine eigene Münzwerkstatt eröffnet hatte.

Im Jahre 1429 errichtete König Sigismund in Basel eine Reichsgulden-
münze, woraus der Aufschwung des Geldverkehrs am Oberrhein erhellt.
Alle Münzwerke arbeiteten rege. Der zunächst auf sechs Jahre abgeschlossene
Vertrag, der die Bestimmung enthielt, daß er auch nach Ablauf in Kraft bleiben
solle, galt nahezu unverändert bis 1462. Ein Versuch des Landesherrn,
Erzherzog Albrecht VI., im Jahre 1458 in Freiburg eine eigene Münze für
die ganzen Vorlande zu begründen, scheiterte am energischen Widerstand
der Städte, die sich auf ihre alten Verträge beriefen. Durch den immer höher
steigenden Goldpreis bedingt, setzte man durch die am 7. April 1462 in Neuenbürg
getroffene Übereinkunft das Korn des am meisten umlaufenden Stäblers
auf 437,5/1000 herab, was einem Rauhgewicht von 0,22 g und einem feinen
von 0,09 g entspricht. Da Basel den größten Geldverkehr aufzuweisen hatte,
übertrug man ihm aliein die Ausprägung.

Noch im selben Jahr sah man sich in Basel vor die Notwendigkeit gestellt,
eine Sorte zwischen den Rappen und den Plappert einzuschieben. Es war der
in Straßburg schon länger bewährte Vierer im Wert von 4 Stäblern oder
2 Rappen, der dort allerdings 4 Pfennige galt. Sein Gewicht betrug 0,91 g bei
500/1000. In seiner Gestalt entsprach er in etwa den sehr beliebt gewordenen
Kreuzern, deren Doppelkreuz er ebenfalls aufwies, und der Wert war ungefähr
derselbe. Diese Ausgabe wurde von den übrigen Bundesmitgliedern
einstimmig gutgeheißen.

Die bewegten politischen Zeitläufte, u. a. die Verpfändung der Vorlande
an Burgund, der Anstieg des Goldpreises und das Einströmen minderwertigen
fremden Silbergeldes, wozu auch die österreichischen Kreuzer zählten, brachten
den Rappenmünzbund in eine schwere Krise, die erst durch die Bundesakte
von Colmar vom 30. Oktober 1480 behoben werden konnte. Die Urkunde
von 1425 wurde in allen Punkten anerkannt und als weiter gültig betrachtet,
soweit nicht eine Anpassung an die Zeitumstände erforderlich war. Diese
bestand in der Neufestsetzung des Guldenwertes auf 276 Stäbler oder 138 Rappen
sowie der Ausbringung von 576 Rappen oder 1152 Stäblern aus der Mark
Silber zu 500 bzw. 437,5/1000. Für die Plapperte wurde das Korn auf 625
herabgesetzt. Die Kontingente wurden wie folgt verteilt: Erzherzog Sigismund
für Thann 1000 Mark (237,5 kg), Basel 600, Freiburg und Colmar je 300
und Breisach 200 Mark, jeweils die zehnte Mark für Hälblinge. Außerdem
wurde alles auswärtige Silbergeld verrufen und nach dem 24. Dezember darf
nur noch das Geld des Münzbundes in seinem Gebiet gegeben und genommen
werden. Geschworene Wechsler haben die fremden Münzen einzuziehen.

Aber schon Mitte der neunziger Jahre erlitt der Gulden eine weitere Verschlechterung
und gleichzeitig stieg der Silberpreis, so daß man nur noch
kleinere Münzen prägte. Wieder strömten fremde Sorten ins Land, besonders
Schweizer Plapperte und Batzen, weshalb man dagegen wieder gröbere Münzen
schlagen mußte. Nach langen Verhandlungen, in welche auch der Landesherr
König Maximilian, der 1498 auf dem Reichstag in Freiburg weilte, eingeschaltet
wurde, kam am 30. November dieses Jahres zu Neuenburg ein neuer
Vertrag zustande, in welchem der Bund eine grundlegende Neuordnung seines
Münzsystems im Anschluß an das moderne vornahm und sieben Sorten einführte
, nämlich:

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