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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0083
Die Doppelvierer nach dem Vertrag von 1498

äSSBb *****

Abb. 20 a

Abb. 21 a

Abb. 22 a

Abb. 24 a

JE

Abb. 20 b

Basel

a) Baselstab,

b) Doppelfadenkreuz
.

Abb. 21b

Breisach

a) Sechsberg,

b) Doppelfadenkreuz
.

Colmar

a) Reichsadler,
darunter
Stadtwappen
(Morgenstern),

b) Doppelfadenkreuz
.

mm

Abb. 23b

Freiburg

a) Adlerkopf,

b) Doppelfadenkreuz
.

Abb. 24b

Thann
für Österreich

a) Wappen Österreich
/Thann,

b) Doppelfadenkreuz
.

1. Dickplapperte oder Ortsgulden, auch Dicken genannt, im Werte eines
Viertelsgulden, Korn 937,5, Feingewicht 6,87 g.

2. Groschen = 2 Plapperte oder 12 Rappen, Korn 562,5, Feingewicht 2,16 g.

3. Plapperte = 6 Rappen, Korn 500, Feingewicht 1,05 g.

4. Doppelvierer = 4 Rappen, Korn 500, Feingewicht 0,69 g.

5. Vierer = 2 Rappen, Korn 437,5, Feingewicht 0,34 g.

6. Rappen und

7. Hälblinge wie bisher.

Zu verarbeiten sind vom Landvogt in Thann 1600 Mark (380 kg), von Basel
1200, Freiburg und Colmar je 800 und Breisach 500 Mark, und zwar nach
einem festgesetzten Verhältnis für jede Sorte. Nach Verarbeitung dieser
Mengen ist das Münzen bis auf weiteres einzustellen.

Neue Genehmigungen müssen aber bald wieder erteilt worden sein; denn
von 1499 bis 1502 sind in Freiburg 1400 Mark Feinsilber verarbeitet worden,
wovon je 262V2 Mark auf Dicken und auf die Gruppe Plappert und Schillinge,

Abb. 23a Abb. 25b

Freiburg, Groschenklippe 1499"

a) Adlerkopfschild im Sechspaß,

b) Maria mit dem Kind.

* Die Münzen wurden normalerweise stempclrund und nur für besondere Zwecke in Klippenform ausgebracht
(z. B. für Gesdienke, als Notgeld).

6 Schau-ins-Land

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