Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0085
Machtmittel zur Verfügung standen. Der in diesem Streit angerufene Kaiser
Karl V. übergab die Sache seinein Bruder, König Ferdinand, der zugunsten
des Bundes entschied. Der Markgraf von Baden sei verpflichtet, als Inhaber
der genannten Herrschaften den Ordnungen des Bundes beizutreten. Damit
vergäbe er sich keiner landesherrlichen Rechte, sondern täte nur das, was seine
Vorfahren sowie die Bischöfe von Basel und Straßburg für ihre im Rappenbezirk
ansässigen Untertanen allezeit getan hätten und letztere noch tun
würden. Aber auch die Entsendung eines persönlichen Vertreters durch den
König und Mitgenossen konnte den Markgrafen nicht umstimmen, der sich
wohl einer seinem Lande nützlichen Bundesverordnung fügen, aber nur einer
allgemeinen Reichsmünzordnung unterwerfen wolle. Der aussichtslos gewordene
Kampf gegen den Batzen mußte daher vom Bunde aufgegeben werden,
ja, er war sogar gezwungen, der eigenen Ausgabe dieser Münze näherzutreten
, wenn er seine Aufgaben weiterhin erfüllen wollte.

In dem neuen umfassenden Münzvertrag von Ensisheim, abgeschlossen am
24. März 1533, wurde die Bundeswährung noch einmal, und zwar zum letztenmal
, aiitonom neu festgesetzt wie folgt:

Korn Rauhgewicht Feingewicht
g g

Batzen (= 20 Stäbler = 10 Rappen) 500 3,3 1,65

Plappert (= 12 Stäbler) 500 1,98 —99

Doppelvierer (= 8 Stäbler) 483 1,33 —,64

Vierer (= 4 Stäbler) 421 —,73 —,31

Rappen (= 2 Stäbler) 406 —,38 — 15

Stäbler oder Heller 406 —,19 —,077

Von dem gemeinsam einzukaufenden Silber sollten von je 98 Mark erhalten:
Thann für Österreich 32, Basel 24, Freiburg und Colmar je 16 und Breisach
10 Mark. Vermünzt werden soll zu Batzen ein Viertel, eines zu Plapperten
und ein drittes zu Doppelvierern, dann ein Achtel zu Vierern und das letzte
zu Rappen und Stäblern.

Für Freiburg und Breisach wurde ein gemeinsamer Münzmeister namens
Jakob bestellt. Der Stempelschneider und Goldschmied Jorg Schweiger in
Basel erhielt den Auftrag, für alle Münzstätten die Stempel zu gravieren, um
ein einheitliches Gepräge zu erzielen. Die Batzen sollen auf einer Seite den
Adler mit der Umschrift „Domine conserva nos in pace" tragen, auf der
andern das Stadtzeichen mit entsprechender Legende und die Jahreszahl. Es
kam hier zum erstenmal die lateinische Anticpia statt der gotischen Lettern
zur Anwendung, während diese für die kleineren Sorten beibehalten worden
sind, doch ließ man bei ihnen die Datierung weg (Abb. 26).

Abb. 26.

Breisach, Batzen 1533,
Vorderseite Sechsberg,
Rückseite wie Abb. 27b.

83


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0085