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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0087
Vierer abwärts weiter zugelassen, aber für die Ausübung des Silberbanns
und autonome Geldwertfestsetzung war kein Raum mehr. Das Gefüge des
Bundes begann sicli zu lockern, die österreichische Münzstätte Thann schied
1564 aus und Basel wandte sich immer mehr der Eidgenossenschaft zu. Bei den
Silberlieferungen treten die Gruben von Oberried, Todtnau und Muggenbrunn
, in den Vordergrund, wenngleich ihre Ausbeute zu versiegen begann.
Mit dem Vertrag vom 3. März 1564 erlangte der Bund wohl noch ein eigenes
Silberkontingent, mußte sich aber der Reichsmünzordnung unterwerfen. Ihren
Vorschriften gemäß durften die vier Städte nur noch neben der auf 1000 Mark
beschränkten kleinen Rappenmünze für den örtlichen Verkehr an groben
Reichssorten ausbringen:



Korn

Rauhgewicht

Feingewicht

Reichsgulden (= 60 Kreuzer)

930,5

g

24,610

O"

22^90

Halbgulden (= 30 Kreuzer)

930,5

12,305

11,45

Zehnkreuzer

930,5

4,102

3,82

Doppelvierer (37V2 = 60 Kreuzer)

437,5

1,367

-.60

Rappenvierer (75 = 60 Kreuzer)

375

-,80

-,30

Rappenpfennig (150 = 60 Kreuzer)

343,75

-425

-.146

Rappenheller (300 = 60 Kreuzer)

312,5

-.205

-.064

Die österreichischen Städte Freiburg und Breisach hatten auf den drei
Grobsorten das Hüftbild des Kaisers zu tragen, Colmar als Reichsstadt nur
den gekrönten Doppeladler, während Basel den ungekrönten konzedierte.
Der Reichsapfel enthielt den Wert in Kreuzern, die Rückseite das Stadtzeichen
wie bisher. Die Stempel für Basel, Freiburg und Breisach fertigte wiederum
Flans Schweiger.

Nach dem Tode Kaiser Ferdinands (25.Juli 1564) wurde zunächst noch mit
seinem Bilde und Titel weitergeprägt, bis man sich entschloß, diese durch
diejenigen des neuen Regenten der Vorlande. Erzherzog Ferdinand TL, zu
ersetzen (Abb. 28 und 29).

Abb. 28.

Freiburg, Halber Guldentalcr 1564, Adlerkopf,
Ii iickseite wie Abb. 29,
aber mit 50 im Reichsapfel.

Abb. 29.

Freiburg, Guldentaler 1567,
Vorderseite wie Abb. 28, aber mit 1567,
Rückseite Kaiser Ferdinand I.

Die starke Ausmünzung, die in diesen Jahren zu verzeichnen war, verursachte
aber den Münzstätten erhebliche Verluste, denen sie wohl durch
Großzügigkeit gegenüber den Kornvorschriften ausweichen wollten. Dies war

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