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Abb. 3 Die Bogenöffnungen der unteren Ratsstube nach Scliuster.
Seht, hielt die Bögen fälschlich für ursprünglich offen.

hat15. Bei den übrigen Sachkennern gab es anfangs wohl einige abweichende
Ansichten über die bauliche Gestalt der ursprünglichen Anlage. Dagegen
bestand über deren Zweck im Rahmen der Stadtverfassung, wenn von Hamm
abgesehen wird, niemals der geringste Zweifel. Weil in den Quellen seit dem
Jahre 1280 sehr häufig die städtische Gerichtslaube genannt wird — abgesehen
von den im Stadtrodel erwähnten drei Lauben das älteste in den Urkunden
vorkommende öffentliche Profangebäude der Stadt —, mußte das wiederentdeckte
Gebäude ohne jeden Zweifel mit dieser Gerichtslaube identisch
sein10. Ferner setzte man das seit 1303 immer wieder in Urkunden erscheinende
städtische Rathaus mit ihr in engen Zusammenhang17. Infolgedessen galt das
wiederentdeckte Bauwerk seither unbestritten als das aus wahrscheinlich
älterer, unterer Gerichtslaube und darüber befindlicher Ratsstube des 16. Jahrhunderts
bestehende älteste Rathaus der Stadt. Diese Ansicht sah man deshalb
als eindeutig erwiesen an, weil sich nach dem von Schuster aufgenommenen
Befund der untere Raum ursprünglich in Form einer Laube in weiten Halbbögen
nach Westen, Süden und Osten zu öffnen schien (Abb. 3 und 4). Bei
diesem Stand der Dinge mochte es zutreffen, wenn noch im Jahre 1963 die

13 E. Hamm, Die Städtegründungen der Herzöge von Zähringen in Südwestdeutschland, Veröff.
d. Alemannischen Instituts I, Freiburg 1932, S. 65, 92 f.

18 FUB Bd. I, S. 297 Anm. 2.

17 Ebd. Bd. III, S. 26 Nr. 32.

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