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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0010
Abb. 4 Alte untere Ratsstube (13./14. Jahrhundert).

Falscher Eindruck einer geöffneten Halle, entstanden durch Öffnung

der Bögen nach 1920.

Ergebnisse der bisherigen Forschungen in folgender Weise zusammengefaßt
wurden: „Das Rathaus der Stadt entwickelte sich aus der alten Gerichtslaube
und aus einigen Privathäusern"18.

Einwände gegen die derzeitige Deutung der Ruine
auf dem Freiburger Rathaushof als Gerichtslaube

Betrachtet man allerdings die Ruine genauer und geht man der bisherigen
Argumentation der Forschung an Hand der Quellen noch einmal nach, dann
ergeben sich Widersprüche, durch die erhebliche Zweifel an der derzeitigen
Ansicht über die ursprüngliche Bedeutung der sogenannten Gerichtslaube entstehen
. Der Lösung dieser Rätsel soll unsere Untersuchung gewidmet sein.

Das erste Rätsel gibt der Bau selbst auf. Geiges und nach ihm Schlippe
haben nämlich zeigen können, daß es sich dabei keinesfalls um eine ursprünglich
offene Laube gehandelt hat. Als erster stellte Geiges fest, daß die Halbbögen
des unteren Raumes, die nachträglich den Eindruck einer ehemals weit-
geöffneten Halle hervorgerufen haben, von Anfang an eine Unterteilung aufwiesen
, denn er entdeckte die Ansätze der Fensteraufteilung auf dem Sims
(Abb. 5). Es ergab sich also, daß die Bogenöffnungen der beiden Längsseiten
ursprünglich in sich durch fünf kleine hochgotische Fenster (Abb. 6) aufgeteilt
waren, während an der Südseite je vier kleine Fenster innerhalb der Halbbögen
angebracht waren. Diese Beobachtung wurde bestätigt, als Schlippe an
der Ruine entdeckte, daß das später vermauerte nördliche der fünf Fenster
an der Westseite noch die alte Fenstereinteilung bis auf den heutigen Taff

8 E. Notheisen in: Kreisbeschreibung Freiburg Bd. I, S. 834.

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