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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0012
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Abb. 7 Im ursprüngliclien Zustand erhaltenes
Fenster in der Nordwestecke der alten unteren
Ratsstube (13./14. Jahrhundert).
Entdeckt nach 1945 von Schlippe. Durch dieses Fenster
wird die Rekonstruktion von Geiges im Unterteil
bestätigt. Es zeigt sich, daß die Ratsstube tatsächlich
ein geschlossenes Bauwerk und keine Laube war.
Tür rechts 1551/52 durchgebrochen.

bewahrt hat (Abb. 7). Weiter stellte Geiges fest, daß diese kleinen Fenster,
welche die vermeintlich völlig offenen Halbbögen ausfüllten, von Anfang an
Falze aufwiesen, die zur Aufnahme von kleinen Glasfenstern bestimmt gewesen
sind. Es ergibt sich also eindeutig, daß es sich bei dem unteren Raum
zu keiner Zeit um eine offene Laube gehandelt haben kann.

Für eine Gerichtslaube des 13. bzw. frühen 14. Jahrhunderts war es aber
unbedingte Voraussetzung, daß die ganze Gerichtsgemeinde an den Verhandlungen
teilnehmen konnte. Dies ist jedoch bei diesem Gebäude unmöglich, da

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