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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0013
Abb. 8 Plan des Rathauskomplexes um 1920 nach
Sauer.

Mit der rekonstruierten, aber nicht nachweisbaren
Gasse nördlich des Rathauses. Zu beachten die Verschiebung
der Achse zur Franziskanerstraße.

es sich auch in seinem Untergeschoß um einen geschlossenen Raum handelt.
Die Verlegung von Gerichten in geschlossene Räume ist im allgemeinen erst
eine Erscheinung des späteren Mittelalters, wo dann z. B. sogar der Ratssaal
im oberen Stockwerk des Lüneburger Rathauses den von anderer Stelle hierher
übertragenen Namen „Gerichtslaube" annehmen konnte19. Wir werden auf
diese Zusammenhänge zurückkommen müssen, halten einstweilen nur fest, daß
in Freiburg die sogenannte Gerichtslaube keine „Laube" im eigentlichen Sinne
des Hochmittelalters ist.

Ein weiteres Rätsel wird dadurch aufgegeben, daß die vermeintliche Ge-
richislaube und das angeblich mit ihr eine Einheit bildende Rathaus ganz
versteckt - - man kann im wahrsten Sinne des Wortes sagen „auf dem Hinterhof
" - - liegen (Abb. 8). Das ist einigen Forschern bereits aufgefallen, und sie
haben sich um eine Erklärung dieses Tatbestandes bemüht. Noack und Hamm
meinten, das Gebäude habe ursprünglich seinen Zugang von einem später
verschwundenen Gäßchen gehabt, das eine Verlängerung der Franziskaner-

10 K. Fröhlich, Mittelalterliche Bauwerke als Rechtsdenkmäler, Abh. zur rechtl. Volkskunde 3
Tübingen 1939, S. 15, vgl. Abb. 11.

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