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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0014
straße nach Westen gewesen sei20. Das klingt zunächst einleuchtend. Aber
einmal wissen die Gewerftbücher, welche alle Grundstücke für die Besteuerung
verzeichnen, von einer solchen Gasse nichts. Diese müßte also schon vor 1386
wieder verschwunden sein. Die Betrachtung der späteren Grundstückgrenzen
ergibt ferner, daß eine direkte Fortsetzung der Franziskanerstraße ohne eine
Abknickung kaum möglich gewesen wäre. Solche Versetzungen der Straßen
gegeneinander kommen in anderen Städten vor, sind aber in Freiburg wegen
der Planmäßigkeit der Anlage der Stadt, besonders in den Teilen westlich der
Kaiserstraße, selten. Endlich hätte das Vorhandensein einer solchen Gasse doch
auch die Konsequenz gehabt, daß ein an ihr errichtetes Gebäude seine Hauptfront
dieser Gasse hätte zuwenden müssen. Davon ist aber nichts festzustellen.
Die Front der sogenannten Gerichtslaube — wenn man überhaupt davon
reden kann - - ging nach Süden oder Osten, wo sie freilich für den Betrachter
durch das vordere Rathaus im Osten und die Ratsscheuer im Süden verdeckt
wurde. Und selbst wenn das Gebäude von der angenommenen kleinen Straße
zugänglich gewesen wäre, dann wäre seine Lage in dieser zu keinem der
Stadttore führenden Nebengasse für ein Rathaus mehr als ungewöhnlich. Wir
möchten also an die spätere Existenz dieser Gasse nicht glauben. Sie mag
wohl geplant gewesen sein. Aber es handelt sich hier eben um eines jener
Gebiete der Stadt, in dem der ursprünglich vorgesehene Straßenverlauf nicht
zur vollen Durchführung gekommen ist20a. Im voraus sei im übrigen vermerkt,
daß es auch noch eine andere Erklärung für die versteckte Lage des Bauwerks
zu geben scheint21. Doch darauf werden wir später ebenfalls zurückkommen.

Ferner hat sich Sauer die Frage vorgelegt, warum die sogenannte Gerichtslaube
an dieser Stelle ihren Platz gefunden haben könnte22. Er fand eine
Erklärung in der schon bei Poinsignon vorkommenden Annahme, daß vor
dem Gebäude der ursprüngliche Marktplatz der Stadt gelegen habe, der mit
dem heutigen Franziskanerplatz im Zusammenhang gestanden hätte. Auf diese
These brauchen wir hier nicht weiter einzugehen, da sie von Hamm und Geiges
bereits mit guten Gründen abgelehnt worden ist2s. Geiges konnte dabei von
den Gewerftbüchern ausgehen, durch die erwiesen wird, daß die Platzfront
des heutigen Franziskanerplatzes schon immer in der Fluchtlinie des heutigen
östlichen Rathausflügels, der später als altes Rathaus bezeichnet wurde, verlaufen
ist. Außerdem verwies er auf den unbestreitbaren Tatbestand, daß die
Kaiserstraße der ursprüngliche Markt der Stadt gewesen ist.

Schließlich ist von anderen, z. B. Theodor Zwölfer, in der Diskussion darauf
aufmerksam gemacht worden, daß auf dem Rathaushof vor der sogenannten
Gerichtslaube früher eine Linde gestanden hat, die z. B. auf dem Sickinger-
schen Plan deutlich erkennbar ist (Abb. 9). Diese Linde könnte - - so meinte
man — vielleicht darauf hindeuten, daß in diesem Bereich ursprünglich ein
alter Gerichtsplatz gewesen sei, der nun wiederum den Anlaß für die Erbauung
der vermeintlichen Gerichtslaube an dieser Stelle gegeben habe. Es ist

20 Noack, Freiburgs Baugesch. a. a. O. S. 22; Hamm, Städtegründungen a. a. O., S. 65, 92; vgl.
auch Sauer, Gerichtslaube a. a. O. S. 205.

2°aSo schon Geiges, Freiburger Rathaus a. a. O. S. 45.

21 Vgl. unten S. 40, 45.

22 Sauer, Gerichtslaube a. a. O. S. 205 ff., vgl. A. Poinsignon, Geschichtliche Ortsbeschreibung der
Stadt Freiburg i. Br., ebd. 1891, Bd. I, S. 115.

23 Geiges, Freiburger Rathaus a. a. O. S. 36 ff., Hamm, Städtegründungen a. a. O. S. 66 ff.

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