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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0015
Abb. 9 Ansicht des Rathaushofs mit der vermuteten Gerichtslinde
(bei Ziff. 22) nach Gregor Sickinger 1589.

aber aus der Zeit vor der quellenmäßig belegten Benützung der - - wie wir
sehen werden • - an ganz anderer Stelle gelegenen Gerichtslaube im Jahre
1280 keine Nachricht darüber vorhanden, daß an diesem Platz jemals gerichtliche
Verhandlungen vorgenommen worden sind. Vielmehr sind diese in jener
frühen Zeit immer, wenn sie nicht ausnahmsweise in Kirchen oder Häusern
stattfanden, auf dem Kirchhof, d. h. dem heutigen Münsterplatz, vor sich
gegangen24. Aus späterer Zeit liegen allerdings Angaben dafür vor, daß im
16. Jahrhundert die üblichen Schwüre der in Zünfte gegliederten Bürgerschaft
oder der Einwohner des Vorortes Wiehre im Rathaushof abgelegt wurden25.
Uns scheint aber, die Erklärung dafür sei in umgekehrter Weise zu suchen:
Weil an dieser Stelle später das städtische Verwaltungszentrum lag, fanden
hier auf dem Rathaushof auch die Schwörtage statt.

Nun aber zum unseres Erachtens schwerwiegendsten Einwand gegen die
Lokalisierung der Gerichtslaube an dieser Stelle. Es gibt eine Quelle, die deren
Lage an einem ganz anderen Platz in der Stadt sichert. Wir haben bereits

24 Geiges, Freiburger Rathaus a. a. O. S. 29 ff.

-D Poinsignon, Ratshof a.a.O. S. XV f.; StA Ratsprotokoll Bd. 16, Bl. 117 v — 118 v: Schwörordnung
der Wiehre von 1553 August 4.

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