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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0019
hätten vor dem 15. Jahrhundert zwangsläufig am gleichen Ort oder im gleichen
Gebäude getagt. Das durch den Schultheißen vom Grafen übernommene Blutgericht
behielt ohnehin seinen alten Platz auf dem südöstlichen Münsterplatz.
Hinzu kommt, daß Gerichte, wie erwähnt, öffentlich im Beisein der Bürgerschaft
abgehalten werden mußten, während die Beratungen des Stadtrates,
soweit sie nicht ebenfalls gerichtliche Angelegenheiten betrafen, stets geheim
gehalten wurden. Da die Dinge bei den von der Stadtverwaltung, also von
Bürgermeister und Rat, ausgestellten Urkunden am einfachsten liegen, wenden
wir uns nunmehr diesen zu und befragen sie nach dem Ort, an dem der Rat
seine Sitzungen abhielt, um dann zu den sehr viel schwieriger zu behandelnden
Problemen der Gerichtsstätte des Schultheißengerichtes überzugehen.

Die Ratsstube als Sitzimgsraum des Freiburger Stadtrates

Wir haben gesehen, daß die Abtrennung eines von den Bürgern gewählten
Kollegiums, das die eigentliche Stadtverwaltung zu übernehmen hatte, von
den alten Vierundzwanzigern 1248 begann. Wo dieser werdende Rat zunächst
seine Zusammenkünfte abhielt, wissen wir nicht. Wahrscheinlich benutzte er,
wie in anderen Städten um diese Zeit, die Stadtpfarrkirche, also in Freiburg
das Münster, für seine Zwecke. Die bis ins 19. Jahrhundert andauernde Aufbewahrung
der wichtigeren städtischen Privilegien in den Hahnentürmen des
Münsters dürfte - - obwohl erst seit 1414 völlig sicher belegt — ein sehr viel
weiter zurückgehendes Relikt dieser im Münster ausgeübten Verwaltungstätigkeit
sein30. Der Zustand des frühen 13. Jahrhunderts mußte sich aber bald
ändern, weil inzwischen modern ausgedrückt — eine Verwaltungsreform
Platz gegriffen hatte. An Stelle der durch Zeugen zu erhärtenden Ergebnisse
mündlicher Verhandlungen war die durch authentisches Siegel bewiesene
Siegelurkunde getreten, die seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert sich allgemein
sowohl für Gerichts- wie Verwaltungsakte einbürgerte37. Die sich
damit langsam durchsetzende Schriftlichkeit der Verwaltung machte die Errichtung
einer eigenen Kanzlei und die Bestellung eines Stadtschreibers notwendig
, der auch in Freiburg zwischen 1275 und 1293 die bisher zu gelegentlichen
Schreibarbeiten herangezogenen Mönche oder freien Schreiber ersetzte38.
1303 tritt uns deshalb zum ersten Male das Rathaus entgegen, in dem damals
schon der Rat tagte39. 1328 erfahren wir, daß zum Rathaus eine kleine und

30 Der Straßburger Rat hielt seine Sitzungen ebenfalls im Münster ab. Vgl. O. Winkelmann, Zur
Kulturgeschichte des Straßburger Münsters, ZGORh 61 (NF 22), 1907, S. 254; Aufbewahrung
des Freiburger Stadtarchivs in den Hahnentürmen: Schreiber, UB Bd. II, S. 83 Nr. 335, Hefele
in FUB Bd. III, S. 385 Nr. 521. Die zu „gemeiner hant" deponierte Urkunde des Klosters Schuttern
von 1320 Jan. 12 dürfte sicher bereits in den Hahnentürmen hinterlegt worden sein, obwohl
dies nicht ausdrücklich gesagt wird. Die Verwendung der Hahnentürme für derartige
Zwecke wird 1381 deutlich, als das Kloster Tennenbach sein Heiltum dort deponierte (StA U 1
S. 133). Dagegen stammt der von Geiges (Fensterschmuck a. a. O. S. 13 Anm. 5 = StA U 2
S. 114) herangezogene Vermerk zu einer Urkunde von 1384: „und lit der hauptbrieff in den
henen in der kleinen laden" erst von einer Hand vom Ausgang des 15. Jahrhunderts. Er ist
also nicht beweiskräftig. — Villingen: Mitt. d. bad. hist. Kommission 15, 1893, S. 18: Das Stadtarchiv
war seit Jahrhunderten im zweiten Stock des nördlichen Münsterturms . . . aufbewahrt.

s< Mayer-Edenhauser, Liegenschaftsübertragung a. a. O. S. 50 ff., Hefele, FUB Bd. II, S. XV.

38 Hefele, FUB Bd. II, S. XXII ff.

:t''' FUB Bd. III, S. 26 Nr. 32.

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