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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0082
seiner Stelle erhielt die Pfarrei der päpstliche Kaplan Gebhard, ein Bruder
des Grafen Konrad von Freiburg. Wahrscheinlich hängen diese Veränderungen
auch mit den Kämpfen gegen die staufische Partei zusammen. Graf Konrad
suchte eben damals das zu Zähringen gehörige Reichsgut in seinen Besitz zu
bringen, die Burg Zähringen wurde von ihm eingenommen und vermutlich
zerstört (1246).

Für die Grafen von Freiburg war jedenfalls folgendes erreicht: Sie gewannen
die reichsbepfrundete Münsterpfarrei für ihr Haus, dadurch wurde
für sie die Martinskirche überflüssig, die jetzt für die Mimsterpfarrei nur eine
lästige Konkurrenz darstellte. Dafür, daß die Martinskirche Pfarrechte hatte,
spricht mehreres: so wird die Münsterkirche 1239 maior ecclesia26 genannt,
das ist die größere von zwei vorhandenen Kirchen, also Hauptkirche. Den
Franziskanern wird die zur capella heruntergesetzte ecclesia s. Martini übergeben
sine cura animarum, ohne Seelsorgebefugnisse. Das könnte bedeuten,
daß die Kirche solche bisher gehabt hat und daß die Konkurrenz mit der
Münsterkirche eine Rolle spielte.

Die Bürgerschaft versuchte damals noch einen Gegenzug. Sie wandte sich
an den wegen des Konzils in Lyon weilenden Papst Innozenz IV. mit der
Bitte um einen residierenden Pfarrer, der Seelsorge ausübe und Beichte höre,
da in ihrer Stadt bei annähernd 40 000 Parrochialen nur noch eine einzige
Pfarrkirche (unica tantum matrix ecclesia) vorhanden wäre27. Dies scheint
sich doch wohl gegen den neuen Pfarrer Graf Gebhard zu richten, von dem
eine Residenz und entsprechende Ausübung der Pfarrpflichten nicht zu erwarten
war. Der Papst zog sich damit aus der Affäre, daß er den Bischof
von Konstanz anwies, bei einer künftigen Vakanz für Einsetzung eines residierenden
Geistlichen zu sorgen.

Daß die Kirche St. Martin in die Zeit vor der Stadtgründung zurückgeht,
und daß die Stadt nachher zwei Kirchen besaß, ist schon seit langem die
Meinung von Bernhard Schelb gewesen, dem hier für wichtige Anregungen
zu danken ist. In der Übertragung der Martinskirche an die Franziskaner
1246 sieht er die Auflassung der Pfarrei, die bisher für die Hörigen der
Herzöge und nachher der Grafen gedient habe28. Dagegen meinte Heinrich
Büttner, daß St. Martin 1246 keine Pfarrechte hatte, daß die Kirche erst nach
der Stadtgründung entstanden sei, und daß der topographische Befund keine
Spur einer älteren, wenn auch kleinen Siedlung bei St. Martin zeige29- Es
wurde vorhin auseinandergesetzt, warum wir diese Ansicht nicht teilen, auch
aus dem topographischen Befund läßt sich vielleicht nur etwas zu vorschnell
ein Schluß wie der von Büttner ziehen. Die Bedeutung der Pfarrkirche
St. Martin in Freiburg geht auch daraus hervor, daß sie Gerichtsort des vom
Konstanzer Bischof für den Breisgau eingesetzten Richters war, der über
Besitzrechte an kirchlichen Gütern zu befinden hatte, wie noch eine auf 1245
oder kurz danach zu datierende Urkunde erweist30.

2ß Ebd. 1, S. 56.

27 A. Schulte in: Z. f. d. Geschichte d. Oberrh. 40, S. 115 f.

28 B. Schelb, Zwei Siedlungen des Frühmittelalters auf dem Boden der Stadt Freiburg.
Schauinsland 68, S. 8 ff.

29 H. Büttner, Die Zähringer in Breisgau und Schwarzwald. Schauinsland 76, S. 9.
so Hefele, Freib. Urk.-Buch 1, S. 66 f.

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