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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0100
zieht List mit dem ganz spät eingesetzten gotischen Fenster zusammen, was
nicht möglich ist, da die nur unterhalb der gotischen Sohlbank erhaltene Linie
in die lichte Öffnung des gotischen Fensters läuft (Abb. 9). Zu dem gotischen
Fenster gehört ein über der Sohlbank noch erhaltener Ansatz einer weniger
schrägen Laibung. Aus diesen Laibungen ergibt sich, daß das romanische
Fenster im Lichten nicht mehr als 80 cm breit gewesen sein kann. Legte man
aber dem Apsidenfenster die Tiefe der äußeren Laibung an dem Hochgadenfenster
(50—35 cm) zugrunde, wozu ich der Gleichmäßigkeit des Wandreliefs
wegen neigen würde, so erhielte man die gleiche lichte Fensterbreite und damit
auch die gleiche Fensterhöhe wie im Langhaus (Abb. 10). Unrichtig und im
Raum störend ist auf jeden Fall das jetzt ausgeführte Fenstermaß von angeblich
3 auf 6 römischen Fuß, 88,5 auf 177 cm (am Bau gemessen: 84 auf
176 cm, auch ein Beitrag zum Wert einer Ableitung genauer Fußmaße aus
einem ausgeführten Bauwerk).

Eine interessante Ergänzung des bisher bekannten Befundes ist die Beobachtung
von zwei Ankerbalken im Mauerwerk der Westapsis, deren
Reste beim Einsetzen der Konsolen für die neue Westempore gefunden wurden
(S. 50 f.). Ihr Einbau auf dieser Höhe ist überraschend: Erfüllen sie nur
statische Funktionen, gehören sie zur ursprünglichen Apsis oder zu dem angesetzten
Turm, hängen sie etwa mit dem Einbau einer früheren Nonnenempore
zusammen?

Ob es sich bei dem Grab in der Westapsis um das Stiftergrab handelt
(S. 52 ff.), ist auch heute noch ungewiß, ja es ist durch das Fehlen der begleitenden
Gräber der beiden Söhne des Stifters, die auch bei der geforderten
Nachuntersuchung nicht gefunden wurden, noch ungewisser geworden. Hier
vermißt man immer noch eine Klärung des Schichtbefundes, des Verhältnisses
des Grabes zu den darüberliegenden Böden, wozu sich vor allem Ernst
Ada m hätte äußern müssen. Zuerst wäre auch eine anthropologische Untersuchung
nötig gewesen, die als erstes Geschlecht und Alter des hier bestatteten
Individuums hätte feststellen müssen. Daß bei der Bestattung die Spannmauer
der Westapsis durchschlagen wurde, spricht nicht für ein hohes, sondern
ebenso wie die relativ sehr gute Erhaltung der Reste des Holzsarges für ein
geringeres Alter der Bestattung. Auch liegt das Grab mit seinem Boden sehr
flach, nur etwa 70 cm unter dem Niveau des ottonischen Bodens. Man würde
es also lieber mit einem der späteren, aufgehöhten Böden zusammenziehen.
Für ein Stiftergrab spricht nach wie vor nur die Lage in der Mittelachse der
Apsis. Man muß aber berücksichtigen, daß die anderen Stellen, an denen ein
Stiftergrab auch noch zu suchen wäre, nämlich vor den alten Altären im
Mittelschiff, durch die Anlage der Krypta, durch die dichte Belegung mit
jüngeren Gräbern oder durch die Nachgrabungen Deßeckers zerstört sind.
Jedenfalls fehlt für die pompöse moderne Grabplatte (Abb. S. 36) die hieb-
und stichfeste historische Begründung; eine einfache Platte mit einem Kreuz
hätte dem Stand des Wissens um den Befund besser entsprochen.

Unklar bleibt, warum der schon von Adam beobachtete Zusammenhang
zwischen der Krypta und der Schrankenmauer im Langhaus aufgegeben
wird. Die Schrankenmauer nimmt mit einem Fundamentansatz ganz
deiitlich Bezug auf den mit der Krypta zusammenhängenden aufgehöhten
Boden in dem durch die Mauer abgeschrankten Altarraum. Hier bringt List
sich ohne Not in Schwierigkeiten; denn die Mitteltüre in der Schrankenmauer

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