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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1966-67/0270
Zur Frage der Stifter des Klosters Sulzburg im Breisgau

Vorbemerkung: Der Verfasser, der als Architekt mit den Restaurierungsarbeiten
der Sulzburger Klosterkirche beauftragt war, ist auch den historischen Zusammen
hängen der Klostergründung nachgegangen. Der „Schauinsland", der zum Thema
Sulzburg bereits einiges beigetragen hat, gibt ihm hiermit Gelegenheit, seine Ergeb
nisse zur Diskussion zu stellen. Eine Darstellung des Stiftergrabes in St. Cyriak
das den Ausgangspunkt dieser Untersuchung bildete unterblieb hier ebenso wie
ein Hinweis auf die frühen Zähringer aus Raumgründen. Die Redaktion

Die Urkunden über St. Cyriak in Sulzburg

Eine erste Nachricht über den Grafen Birchtilo, der die Kirche St. Cvriak
in Sulzburg erbaute, findet sich im Jahre 990 in einer Urkunde Otto III., worin
derselbe einen Hof in Schallstadt an die Kirche zu Worms schenkt „in comitatu
Birhtilonis comitis"1. Wir erfahren lediglich, daß im Breisgau wieder ein
Birchtilo das Grafenamt innehat, nachdem der frühere Birchtilo der Jahre 962
und 968 durch einen Grafen Diethelm abgelöst worden war. Doch schon 993
findet sich die Urkunde über die Dotation eines Birchtilo an seine Kirche2.
Daß es sich bei diesem Birchtilo um den Breisgaugrafen handelt, geht aus der
nachfolgenden Königsurkunde hervor.

Nach der Urkunde hatte Graf Birchtilo ein Monasterium erbaut, in dem
er ruhen wolle bis zum jüngsten Tag. Errichtet war die Kirche in dem Ort
Sulzburg und begabt hatte er seine Gründung mit Gütern in Weiler, Rinken,
Rimsingen, Reute, Vörstetten und Buggingen: Den in der Kirche Dienenden
zum Eigentum. Sollte sich jemand unrechtmäßig der Stiftung bemächtigen,
so sollten alle Rechte an seine Erben zurückfallen. Birchtilo hatte also Erben,
die gegebenenfalls alles zurücknehmen konnten. Diese Dotationsurkunde3
besagt nicht, daß Graf Birchtilo mit ihr seine Kirche weggeschenkt habe; davon
ist keine Rede. Es handelt sich also um die wirtschaftliche Sicherstellung
seiner Kirche. Da aber der Bischof in Basel allem Anschein nach die geistliche
Betreuung übernahm, mußte auch dem Bischof gegenüber eine solche Sicherstellung
des Gotteshauses ausgesprochen werden. Daß der Graf offensichtlich
seine Kirche nicht dem zuständigen Diözesanbischof in Konstanz unterstellte

was der weitere geschichtliche Verlauf nahelegt , verdient Beachtung.
Und da allem Anschein nach Bischof Gebhard von Konstanz gegen diese

1 MG D O III. 63.

2 Trouillat, Monuments de l'histoire de l'ancien Eveche de Bäle, I (1852), D 83.

3 In der Zeit des Eigenkirchenrechts kommt dem Unterschied von „Dotatio" und „Fundatio" erhöhte
Bedeutung zu. Der Bewidmungsakt ist Dotatio: Überweisung des Eigenkirchenherrn für dessen
kirchliches Sondervermögen. Vgl. K. Schmid, Kloster Schienen und seine adligen Besitzer, Forsch,
z. Oberrhein. Landesgesch. Bd. IV, S. 299, Anm. 73 a.

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