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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0057
Die Kirche in Hügelheim
(Kreis Müllheim)

Vor hundert Jahren residierte in Sulzburg der Pfarrer Eduard Chr. Martini
. Er schrieb eine vorzügliche Geschichte der Diözese Müllheim nach teilweise
handschriftlichen Quellen und Untersuchungen an Ort und Stelle. Der
erste Teil ist gedruckt, der zweite Teil liegt als Manuskript beim Oberkirchen-
rat1. S. 78 steht: „Hügelheim bietet in bezug auf die Kirche eine unerquickliche
An- und Aussicht dar. Die Kirche ist sehr alt; an der östlichen äußeren Seite
des Turmes steht die Jahreszahl 1492, am Langhaus 1549. Es ist also auch hier,
je nach Bedürfnis, das Langhaus verändert worden. Ein Chor ist nicht vorhanden
, da wo die Orgel steht, scheint die Chornische einst gewesen zu sein.
Das Ganze ist so ungeeignet, daß ohne einen gründlichen Neubau kein würdiges
und geeignetes Verhältnis der Kirche hergestellt werden kann. Es
könnte höchstens der Turm stehen bleiben und von diesem aus nach Osten hin
ein schönes Langhaus angebaut werden.** Besieht man die Kirche von Nordwesten
, so macht sie den Eindruck einer Winkelhakenkirche, wie sie 1961 von
H. Niester an Hand mehrerer Beispiele beschrieben worden ist.2

Eine eingehende Untersuchung mit Beiziehung der im Generallandesarchiv
befindlichen Akten, im Jahre 1574 beginnend, ergibt jedoch ein anderes Bild3.
Hügelheim kam 1246 aus üsenbergischem Besitz mit dem Kirchensatz an
St. Blasien, auch mit einem Teil des Zehnten. Doch wurde die Kirche erst 1350
förmlich dem Stifte einverleibt. Seit 1405 ist sie immer mit einem sanktblasi-
schen Mönch besetzt gewesen4. Das Kloster besaß dort einen Dinghof, das heutige
Pfarrhaus.

1575 erkundigte sich der Abt von St. Blasien bei der Regierung in Ensisheim
nach den Pflichten des Kollators zum Bauen und Unterhalten des Chores an
den Kirchen in Hügelheim und in Gallenweiler. Die Antwort lautete: Im Elsaß
unterhalte der Kollator den Teil der Kirche, so gegen Aufgang der Sonne, die
Gemeinde aber, oder die Obrigkeit desselben Orts, den übrigen Teil. Im Breisgau
sei es wohl ebenso, oder ein anderer Brauch. Müßte erfragt werden. Falls
Einkünfte vorhanden, muß der Kollator entsprechend unterhalten. Wenn nur
das jus collationis besteht, dann nicht.

1 Martini, Ed. Chr., Geschichte der Diözese Müllheim . . . Frbg. 1869.

2 Heinrich Niester, Die evang. Kirche in Unterschüpf, Nachrichtenblatt der Denkmalpflege in Baden-
Württemberg, 1961, Heft 4.

3 GLA Abt. 229/47041; 47046 50; 47054.

4 Fecht, C. G., Der südwestliche Schwarzwald und das anstoßende Rheingebiet. Abt. II. Bd. 3. Amtsbezirk
Müllheim. 1861.

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