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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0094
durchbrochen. Das Buch, dessen eigentlicher Entstehungszweck nicht deutlich
wird, überliefert neben Abschriften und Regesten von Urkunden, die vermutlich
einmal im Stadtarchiv vorlagen, auch Eide der städtischen Beamten, der
Bürger und der seit 150432 aus Waldkirch verschwundenen Juden, Handwerkerordnungen
, Verzeichnisse der kleinen Zehnten und der festen Ausgaben
und Einnahmen der Stadt, Aufzeichnungen über Allmend-Untergänge u. a.
Dieses „Mischbuch" erwähnt ältere Amtsbücher so ein „altes buch", ein
„rotes buch" —, die diesem Werk in Teilen zugrunde liegen könnten; dies
könnte vielleicht auch dessen Form erklären.

Als wohl 1747 dem Amtsprokurator Johann Martin Hügellin an Stelle
des nach 16 Amts jähren zurückgetretenen, Ende 1747 verstorbenen Stahlvogtes
Johann Volk die interimistische Verwaltung des Stahlhofes33 übertragen
wurde, mußte er feststellen, daß die ihm übergebenen Akten der Herrschaft
Schwarzenberg und der Gemeinde Stahlhof kaum noch deren Rechte
sichernde Unterlagen enthielten. Wie er in seiner „Vorrede" schreibt, besorgte
er sich daher zu diesem Zwecke in verschiedenen Behörden und Archiven einschlägige
Dokumente, schrieb sie im wesentlichen chronologisch geordnet -
in ein Buch ab und ließ diese Abschriften am 20. Dezember 1747 durch Franz
Anton Blank, Amtmann der Herrschaft Kastelberg und Schwarzenberg und
Schultheiß der Stadt Waldkirch34, beglaubigen. Vielleicht bei der Eingemeindung
des Stahlhofs gelangte das Buch ins Stadtarchiv, wo es unter der Signatur
I, 4 verwahrt wird. Tintenfraß hat das Buch stark beschädigt und
gefährdet es weiterhin.

Nur das Buch I, 2 ist durch die Signatur Nr. 1? von einer Hand wahrscheinlich
des 18. Jahrhunderts, die auch andere Urkunden signiert hat, als alter
Bestandteil des Archivs ausgewiesen. Über dessen frühere Ordnung ist wenig
zu erfahren. Da ein Teil der Urkunden nach 1561 mit rückwärtigen Regesten
und Rubren von einer Hand versehen wurde35 und — außer Nr. 25 — alle
diese Urkunden Buchstabensignaturen entweder noch tragen oder trotz deren
späteren Tilgung noch erkennen lassen, könnten dies die Spuren einer früheren
Ordnung sein. Diese könnte freilich erst nach 1588 vorgenommen worden
sein, da alle so gekennzeichneten Urkunden die von der Stadt Waldkirch zu
zahlenden Jahressteuern betreffen und diese 1588 noch in der Hand der v.
Landeckischen Erben waren36. Da die Schrift der Dorsalvermerke jedoch eher

32 Uber die Juden und ihren Friedhof im Dettenbachtal in Waldkirch vgl. F. Hundsnurscher-
G. Taddey, Die jüdischen Gemeinden in Baden (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung
Baden-Württemberg 19), 1968, 1, 87, 88 und 303.

33 Der Stahlhof wurde um 1520 als Gemeinde neu gebildet und umfaßte Heimeck, Eschbach, Detten
bach, Wegelbach, die Petershöfe, den Martinshof und Teile der Vor- und Oberstadt von Wald
kirch. Vgl. Krieger (vgl. Anm. 20) 2 (21905) 1042; R a m b a c h , Ein Kapitel Kulturgeschichte
447; Badisches Städtebuch (vgl. Anm. 3) 406, 407, 408.

34 Blank war Vater des gleichnamigen Agrar- und Sozialreformers, über diesen vgl. Neue deutsche
Biographie 2 (1955) 283 f.

35 Solche Rückvermerke finden sich auf Nr. 4, 9, 47, 50, 51, 56, 57, 58, 62, 67, 70, 114, 125, 134, 135
und — trotz späterer Tilgung noch erkennbar— auf Nr. 117. Vgl. Anm. 38!

36 Stadtbuch von 1588 (I, 2) fol. 12 v. Die Steuer betrug 102 kleine Gulden (je zu 11 ß 6 pf), wovon
die Vogtei Gutach 12 fl und die Vogtei Kollnau 18 fl trugen. Den Hauptteil dieser Steuer hat die
Stadt vielleicht zwischen 1588 und 1631 ausgelöst, da — lt. freundlicher Mitteilung von Herrn
Rambach — die erste im Waldkircher Stadtarchiv erhaltene Stadtrechnung von 1631 nur noch
19 fl an „allhiesiger Steuer" für das Kloster Tennenbach aufführt.

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