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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0109
Landsberg aus den ihm jährlich je zur Hälfte auf 11. Nov. und 1. Mai von der Stadt W.
zu liefernden 60 fl verkauft hat, der Käuferin nach Weisung des Kaufbriefs jährlich
auf 11. Nov. (Martin) zu zahlen. Sr.: die A. mit dem StadtS.

Ausf.; Perg., Schrift stark verblaßt; 1 anh. S.; Rv.: die statt Waldtkürdi verschreibt

sich, ierlich fr(owen) Adelheit vonn Landtsperg von den 10 marckh silber zwäntzig

g(u)ld(en) zuo lüffern (16. Jh.).

Archivsign.: U 16.

Ist auch inseriert in Nr. 135.

1457 März 11 (Fr v. Gregor) Nr. 58

Wigulus von Hattstatt und seine Ehefrau Agnes1 verkaufen auf Wiederkauf dem
festen Kaspar von Lichtenfels, derzeit Bm. zu Freiburg, für 75 fl rh einen Zins von
3V2 fl rh und 1 Ort. Dieser Zins ist jährlich auf 1. Mai (Philipp und Jakob) nach Frei
bürg zu liefern; er soll von ihrem Dritteil also von 14 fl an jenen 42 fl bezahlt
werden, die sie nach Laut einer zu gemeinsamen Händen verwahrten, z. Z. bei dem
festen Hans Rotlieb hinterlegten und nun dem Käufer als Unterpfand übergebenen
Urkunde gemeinsam mit ihren Vettern und Schwägern, den festen Egnolf und Rudolf
Küchlin, Brüdern, jährlich von der Stadt W. erhalten. Sr.: 1. 2. die A., 3. Egnolf
Kachlin, Schultheiß zu Freiburg.

Ausf.; Perg.; 3 anh. S. (2. und 3. besch.); Rv.: vier guldin gelt on ein ort von Wigulus
von Hatstatt (15. Jh.), Zeinnssbrieff Caspar vonn Liechtenfelß seeligen umb 31/2 g(u)l-
d(en) gelts ierlidis zeinß mit 75 g(u)ld(en) erkhaufft von weylundt Wigulus von Hatt
statt, darumben ime die ? marckh silber oder 42 fl uff Waldtkürdi verschriben mor
den j...] (16. Jh.).

Archivsign.: U 17.

1 Laut Kindler v. Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch 1, 548, und nach Ausweis
ihres S. Agnes Brenner von Neuenburg.

1463 Jan. 24 (Mo n. Sebastian) Nr. 59

Trutpert von Staufen bestätigt eidlich [wie Gf. Johannes von Lupfen, Berthold und
Jakob von Staufen in ihren Urkunden von 1429 Apr. (6 oder 11) und 1442 Febr. 16 die
Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten der Stadt W. und der Herrschaft Kastelberg].
Sr.: der A.

Regest in I, 3 S. 53.

1463 Mai 12 (Do n. So Cantate) Nr. 60

Trutpert, Herr zu Staufen, seit kurzem Pfandinhaber der Herrschaft Kastelberg und W.,
beurkundet: Die früheren Pfandinhaber dieser Herrschaft der f wohlgeborene edle
Gf. Johannes von Lupfen, Lgf. zu Stühlingen und Oheim des A., sowie f Berthold, Herr
zu Staufen und Vater des A. hatten der Stadt W. auf Widerruf gestattet, wegen
deren Armut, Not und Schulden den Zoll, so über berg gat, um die Hälfte zu erhöhen
und mit anderem Zoll für sich zu verwenden. Er bestätigt nun auf Bitten von Schultheiß
, Räten und Gemeinde diese Zollerhöhung, verzichtet auf sein Recht des Widerrufs
und verspricht, ihnen jene Urkunde, in der W. das Recht Bertholds und seiner Erben
zum Widerruf der Zollerhöhung anerkannt hatte, zurückzugeben, sobald sie gefunden
sein wird. Sr.: der A.

Ausf.; Perg.; 1 anh. S. (S. in das Wachs nicht eingedrückt).

Archivsign.: U 18.

Abschr. auch in I, 3 S. 74 75.

1465 Aug. 1 (Peter ad vineula), Innsbruck Nr. 61

Hz. Sigmund zu Österreich bestätigt Schultheiß, Räten und der Gemeinde zu W. auf
deren Bitten und nach Vorlage eines Vidimus der Urkunde seines f Oheims Hz. Leopolds
alle darin verbrieften sowie alle hergebrachten Rechte; er beauftragt seinen Land
vogt im Elsaß und Breisgau mit deren Schutz.

Abschr. in I, 2 fol. 40 v 41 r, in I, 3 S. 58 59 und in L 4 S. 256 258.

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