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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0116
von Staufen, des Ritters Antonius von Landeck, des Kaspar von Klingenberg,
Amtmanns zu Hachberg, des Hans Jakob von Falkenstein, des Bastian von Landeck
und des Ulrich Rieder folgenden Vertrag zwischen dem Stift und der Stadt W., deren
Vertrag von 1486 Juni 21 abläuft und die Spänne hatten wegen des städtischen Weinstechers
und wegen der Weinabgabe des Stifts an Kapläne:

1. wer Korn aus dem Stiftkasten kauft, soll der Stadt von jedem Malter Haber und
jedem Mutt Weizen, Roggen und Gerste 2 pf Zoll bezahlen;

2. bezüglich des Weinstechers wird der Vertrag von 1479(c) Apr. 15 bestätigt. Sr.:
1. Heinrich von Rechberg, 2. Abt Michael, 3. Ritter Peter zum Weyer für sich und die
anderen A., 4. Stift und 5. Stadt W.

Abschr. in I, 3 S. 154 157.

(a) An Hand von Nr. 77 verbessert aus: Bürckle.
(t>) Ergänzt mit Hilfe von Nr. 77.
(c) Verbessert aus: 1474; vgl. Nr. 66.

1491 Mai 8 (So v. Himmelfahrt Christi) Nr. 79

Bruder Rudolf, Gf. von Werdenberg und Ritter des Johanniterordens in Deutschland,
schlichtet zusammen mit Abt Otmar von St. Trudpert und anderen Leuten Streitigkeiten
zwischen Heinrich von Rechberg von Hohenrechberg einerseits und Leo, Herrn
zu Staufen, sowie Schultheiß, Bm. und Rat der Stadt W. andererseits wegen des von
Heinrich von Rechberg beabsichtigten Baus eines Hauses in einem von ihm erkauften
Garten vor den Stadtmauern und Pappeln (sarren). Nach zwei vergeblichen Schlichtungsversuchen
des edlen Kaspar(a) von Klingenberg, Amtmanns zu Hachberg, der
von den kgl. Statthalter und Räten als Schiedsmann benannt worden war, entscheiden
beide A.:

1. alle Streitigkeiten sollen abgetan sein;

2. Heinrich von Rechberg verkauft der Gegenpartei für 27 Pfd. pf Freiburger Währung
alle seine Gärten, Güter, Zinsen im Gebiet vom Stadtgraben am oberen Tor so man
r[echts?] der stadt hinaus gehet uff die recht h[and?] und von der landstraß, so fern die
gärften] und güeter begriffen, bis an die sarren, jedoch ausgenommen das gezimert
holz. Audi sollen der Vihschauer [= Viehschauer?] und der Müßely der Frevel, derentwegen
sie der von Staufen und die Waldkircher angenommen haben, ledig sein.
Sr.: 1. 2. die A.

Abschr. in I, 3 S. 161 164.

(a) Der Text hat fälschlich: Ospar.

1491 Juni 20 (Mo v. Johannes Bapt.) Nr. 80

Leo, Freiherr zu Staufen und Pfandherr der Herrschaft Kastelberg und W., bekennt,
daß zwischen ihm und Heinrich von Rechberg Spänne bestanden haben wegen des
Gebots und des Bauens vor dem oberen Tor auf der oberen Seite. Nach einem gütlichen
Entscheid von Freunden hatte er die strittigen Gerechtigkeiten Heinrichs (die
Martins- und Maiensteuer und einen Garten, den Heinrich von Rechberg von
Cl[e]wy Dietrich erworben hatte) urkundlich an sich erkauft. Diese Gerechtigkeiten
verkauft er nun für sich und als Vormund seiner Brüder für 27 Pfd. pf an Bm., Rat
und Gemeinde zu W., behält aber der Herrschaft Österreich und sich als Pfandherr
den Gerichtszwang vor. Sr.: der A.
Abschr. in I, 3 S. 164 166.

1491 Aug. 5 (Oswald) Nr. 81

Leo, Freiherr zu Staufen und Pfandherr der Herrschaft Kastelberg und W.} verkauft
für sich und als Vormund seiner Brüder dem Bm., Rat und Gemeinde zu W. für
80 fl rh die halbe M., die diese ihm laut Urteil des Kammergerichts des Erzhz. Sigmund
von Österreich jährlich aus den 14 M. Steuer zusammen mit den bis heute aufgelaufenen
Zinsen zu zahlen haben. —Sr.: der A.
Abschr. in I, 3 S. 120 121.

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