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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0121
(Mi v. Bartholomäus) vor sich nach Rappoltsweiler; bereits früher angesetzte Rechtstage
hatten zugefallner gesdiefft halben verschoben werden müssen.

Insert in Nr. 106.

[vor 1498 Juli 24] Nr. 98

Schultheiß, Bm., Rat und Gemeinde zu W. an Kg. [Maximilian]:

sie klagen, daß ihr Städtlein durch das Stift zu W. ins Verderben gebracht wird und
einige ihrer besten Mitbürger vertrieben wurden; sie sind zu dem vom Kg. angesetzten
Verhör erschienen, wo sie aber vom Stift vor Marschall und Räten des Kg. beschuldigt
wurden, Leute zur Ermordung des Propstes gedungen zu haben; da die Auslegung
etlicher Artikel des von Wilhelm zu Rappoltstein zusammen mit gleichen Zusätzen in
kgl. Auftrag gefällten Entscheids strittig ist, haben sie sich zu einer Läuterung durch
die genannten Urteiler erboten; sie bitten den Kg., ihnen dazu behilflich zu sein, sie
vor dem Verderben zu bewahren und ihre geschmähte Ehre zu wahren.

Insert in Nr. 106. Daruff stund zurugk gesdiriben: dem von Rapoltstein ze bevelhen,
das er die gesprochen urteil zmüschen dem probst unnd stat Waldkirch ergangen er-
leuter, und wie er die erleutert hat, den partheyen gebietten, damit der stragks nachgegangen
werde.

1498 Juli 24 (Di v. Jakob im schnitt), Freiburg Nr. 99

Kg. Maximilian an seinen Rat und Getreuen Wilhelm von Rappoltstein:
beauftragt ihn, den aus der beigelegten Supplikation ersichtlichen Streit zwischen
Propst und Kapitel zu W. einerseits und Schultheiß, Bm. und Rat dieser Stadt andererseits
über die richtige Auslegung des von Wilhelm früher in kgl. Auftrag gefällten
Urteils durch seine Erläuterung rechtskräftig und mit Pöngewalt zu entscheiden.

Gekürztes Insert mit Wiedergabe auch der Außenadresse in Nr. 106. Es stund ouch zu
ennd verzeichnet under angn [?] zu der lincken seyten: per regem frid(us) [?], zu der
rechten: conmissio dom(in)i reg(is) in cons(ili)o, unnd hierunder mit gewonlichem
zeichen: Stürtzel cantzler.

1498 Juli 30 (Mo n. Jakob Apost.) Nr. 100

Wilhelm, Herr zu Rappoltstein [...], an Bm. und Rat der Stadt W.:

hat das Schreiben der Adressaten zusammen mit einem verschlossenen kgl. Missiv-
schreiben erhalten; bestätigt den bereits früher von ihm auf 22. Aug. (Mi v. Bartholo
tnäus) nach Rappoltsweiler anberaumten Tag zur Entscheidung der Streitigkeiten
/.wischen ihnen und dem ebenfalls zu diesem Termin geladenen Stift.

Insert in Nr. 106; Außenadresse.

1499 Febr. 15 (Fr v. Invocavit), Freiburg Nr. 101

Ritter Hans von Reischach zu Neuhöwen1 und Meister Jörg Rieh, Syndikus der Universität
zu Freiburg, beide Zusätze von seiten des Stifts W. in dessen Streit mit dieser
Stadt, an Wilhelm, Herrn zu Rappoltstein [...]:

bestätigen den Empfang des vor einiger Zeit übersandten process und hanndel über den
Streit dieser beiden Parteien; übersenden ihre mit ihrer beiden S. versiegelte Taxierung
der zwischen beiden Parteien strittigen Kosten; sie konnten diese Taxierung nicht
bälder schicken, da sie etlicher gesdiefft halb usser Fryburg gehandlet.

Insert in Nr. 106; Außenadresse. Vgl. Nr. 102.

1 Ruine auf Gemarkung Stetten im Kr. Donaueschingen.

1499 Febr. 15 (Fr n. Esto mihi) Nr. 102

Ritter Hans von Reischach zu Neuhöwen und Meister Jörg Rauch, Syndikus der Hohen
Schule zu Freiburg, beide Zusätze von seiten des Stiftes zu W. in dessen Streit mit

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