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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0122
der Stadt W\, taxieren im einzelnen(a) die anläßlich verschiedener Tagsatzungen
entstandenen Kosten, die die Stadt dem Stift ersetzen soll.

Fnsert in Nr. 106; war Anlage zu Nr. 101; wegen Brand teilweiser Textverlust.
(a) Eine genaue Gesamtsumme läßt sich wegen Textverlustcn nicht angeben, sie
beträgt jedoch mindestens 255 II.

1499 Juni 3 (Mo n. Corporis Christi), Freiburg Nr. 103

Ritter Hans Reischach zu Neuhöwen und Meister Jörg Rauch, Syndikus der Hohen
Schule zu Freiburg, beide Zusätze des Stiftes W., an Wilhelm, Herrn zu Rappolt
stein [...]:

sie haben ihm als kgl. Kommissar in der Fastenzeit ihre Taxierung der strittigen
Kosten übersandt, wurden aber von ihm schriftlich gebeten, wie die Zusätze der
Stadt W. auch ihre Erklärung zu etlichen vorausgegangenen Urteilen zu übersenden,
was in der Anlage geschieht; dies kann leider erst jetzt geschehen, da beide A. den
kriegslöuffen na.dk by zroölff roudien nit by einander gewesen sind.

fnsert in Nr. 106; Außenadresse. Vgl. Nr. 104.

1499 Juni 3 (Mo n. Corporis Christi]) Nr. 104

[Ritter Hans von Reischach zu Neuhöwen und Meister Jörg Rauch, beide Zusätze des
Stiftes St. Margarethe in dessen Streit mit der Stadt W.] urteilen nach Aufforderung
durch die kgl. Kommission: Schaffner und Sigrist des Stiftes sollen ihre Freiheiten
behalten, müssen aber von früher der Stadt dienst- oder steuerbaren Gütern Dienste
und Steuer leistend).

Insert in Nr. 106; war Anlage zu Nr. 103.

(a) Es folgen weitere, durch Textverluste nicht eindeutige Urteile über Wunn, Weide
und Allmende.

1499 [Juli 2] (Di n.... Pauli)i Nr. 105

Meister Ulrich Frauenfeld zu Freiburg und Jakob Ziegler. alt obrister meistere zu
Breisach, beide Zusätze der Stadt W. in ihrem Streit mit dem dortigen Stift, an Wil
heim, Herrn zu Rappoltstein [...]:

sie danken für das Schreiben und die Zusendung des process und Handels über den Streit
genannter Parteien wegen Kosten und Schadenersatzes; sie entschuldigen sich, daß sie
anderer Geschäfte wegen erst jetzt schreiben; sie senden den Handel zusammen mit
ihrem mit Rat roiser lüt gefällten, von Jakob Ziegler im Namen beider A. besiegelten
Urteil zurück. Beide urteilen in diesen Streitsachen:

1. die Stadt muß dem Stift die diesem seit dem Urteil des Hofgerichts Rottweil durch
die Appellation der Stadt entstandenen Kosten, die sie auf insgesamt 20 fl taxieren,
ersetzen;

2. frühere Urteile wegen der Hofstätten werden bestätigt mit der Erläuterung, daß
die Hofstätte zwischen Simon Krügh und der Friedhofscheuer der Stadt wie von
alters her steuerbar sein soll;

3. Schaffner . . . und Sigrist des Stiftes sind gemäß früheren Urteilen nicht verpflichtet
, wegen Benützung der der Gemeinde gehörigen Wunn und Weide Steuer
und Dienste zu leisten.

Insert in Nr. 106; durch Brandstellen Textverlust.

1 Oder 1499 Jan. 29 (Di n. Conversio Pauli). Das Datum Juli 2 (Di n. Peter und Paul)
wegen des im Schreiben entschuldigten Zeitverzugs wahrscheinlicher.

1499 Juli 18 (Do n. Margarethe) Nr. 106

Wilhelm, Herr zu Rappoltstein [...], beurkundet: vor ihm als vom Kg. beauftragten
Obmann und vor Ritter Hans von Reischach und Meister Georg Rieh, Syndikus der
Hohen Schule zu Freiburg, als Zusätzen des Stiftes W. sowie Jakob Ziegler, Bin. in

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