Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0205
Das ehemalige Wasserschloß und Hofgut Wangen

bei Tiengen im Breisgau

Nur wenig nordöstlich von Munzingeu, zwischen Tiengen und Opfingen,
erhob sich dereinst am südlichen Ende des Blankenbergs, den die Karte
„Wangen" nennt, die Wasserburg gleichen Namens. Dieser Südhang „Wangen
", das Nordende des Blankenbergs, das „Wangener Feld", und das östlich
anstoßende Mooswaldstück, der sogenannte „Schloßwald", sind die letzte Erinnerung
an Schloß und Hofgut Wangen oder das Wangener Schlößchen, wie
es in den Urkunden meist genannt wird. Nach ihm nannte sich nun der Ortsadel
„von Wangen", doch sind die ersten Anfänge des Burgsitzes in Dunkel
gehüllt, und nur wenige Urkunden erhellen daher bis jetzt das Bild seiner
frühen Geschichte. Wen wundert es da, daß die kleine Wasserfeste dann schon
bald als Sitz der Herren von Blankenberg gedeutet wurde, jenes zährin-
gischen Ministerialengeschlechts, das zwischen 1111 und 1203 in Urkunden
erscheint, seinen Sitz aber wohl eher in der 1273 erwähnten „curia Blankenberg
" hatte, einem längst abgegangenen Hofgut, dessen Standort jedoch wohl
irgendwo in den Wiesen und Matten nahe der Burg zu suchen ist?

J. B. Trenkle bezeichnet nun in seiner „Geschichte des domstift-Basel'schen
Fronhofes zu Thiengen im Breisgau" (1871) das Schloßgut Wangen als einen
der sieben alten Hubhöfe, der durch Belehnung des Besitzers von Wangen mit
dinghöfischen Gütern zusammen mit anderen zum genannten Fronhofe gehörte
. So fielen dann auch die mit dem Edelsitze verbundenen Güter teils in
den Bann von Tiengen, teils in den von Opfingen, wobei lediglich das zunächst
um das Schlößchen Gelegene freies Eigentum bildete. Mit dem Meierhofe umfaßte
das Areal 112 Jchrt. Ackerfeld, 52 Jchrt. Matten und 42 Jchrt. Wald, meist
Eichenwald, darüber hinaus fielen in den Hof Zinsen von Güterstücken, welche
zur Trägerei des Hubhofes Wangen gehörten, verschiedene Rechte, als Waidrechte
im Tiengener und Opfinger Banne für Kühe, Rosse und Schafe angeführt
, das Eckerichrecht im Propsteiwald und schließlich das Recht, auf allen
zum Schlosse gehörigen dinghöfischen Gütern zu rügen.

Die befestigte Stätte Wangen selbst jedoch, die einstige Wasserburg, ein
Castrum in Wangen, erscheint allerdings erstmals in einer Urkunde vom
16. Oktober 1266 in einer Streitsache zwischen dem Deutschordenshaus Freiburg
und einem Junker Walter von Wangen, genannt Biedermann. Bis dahin
hatten nämlich einzelne Herren oder zumindest Vorsteher dieses Ordens sich
scheinbar durch besondere Strenge gegen Neuaufgenommene ausgezeichnet,
was manchen gar bald wieder zum Austritt bewogen haben wird, der jedoch
nie ganz ohne Verbitterung ablaufen konnte. Solches ergab sich dann auch
1266 mit einem ihrer frühesten Mitglieder, dem genannten Walter von Wangen
, der jetzt ausgetreten und mit Hilfe von Freunden, den Rittern Walter
von Falkenstein zu Neu Falkenstein und Konrad, genannt Kol mann von Frei-

203


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0205