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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0206
bürg, nebst den Edelknechten Heinrich von Biengen, Weizel Knöblin (Wetzelo
Klöbelin) von Sulz und Dietmar von Colmar, nun sich seiner vom Orden eingezogenen
Güter wieder bemächtigt hatte, namentlich aber des Schlosses
Wangen; dann jedoch wurde die Entscheidung, ob der Junker mit seinem
Vermögen den Deutschherren in Freiburg zu- oder abzusprechen sei, auf
Schiedsrichter gestellt und die ganze Angelegenheit 1272 zu einem gütlichen
Abschluß gebracht.

So finden wir dann nach einem Aufschriebe des Basler Original-Dinghofbuches
gegen Ende des 13. Jahrhunderts wieder die Deutschherren im Besitze
des Gutes vor, gegen Ende des 14. Jahrhunderts aber scheint es bereits Eigentum
der Grafen von Freiburg gewesen zu sein, wenn wir den Inhalt einer
Urkunde vom 5. Juni 1387, die zwei Burgen „zu Wengein" gleichzeitig mit
Gütern zu Opfingen, Tiengen und Schallstadt anführt, für Wangen auslegen
dürfen; mit der anderen Feste aber mag wohl das benachbarte Mengen
genannt sein, wo ein Burgstall noch für das Jahr 1466 erscheint, vielleicht aber
auch jenes obenerwähnte, in der Nähe von Wangen gelegene, 1273 vorkommende
Hofgut Blankenberg.

Zu Anfang des 15. Jahrhunderts werden dann die Tegelin, ein altes Freiburger
Patriziergeschlecht, als Herren zu Wangen aufgeführt, und eine ihrer
Linien nennt sie fortan „Tegelin von Wangen" (1417—1699), mit welcher
Bezeichnung sie jetzt in die breisgauisch-ritterständische Tabulatur aufgenommen
werden. Zu dieser Zeit gehörte der Edelsitz bereits zum österreichischen
Breisgau — er stand also nicht unter markgräflich-badischer Lehensherrlichkeit
- und sein jeweiliger Besitzer war somit auch verfassungsmäßig vorderösterreichischer
Landstand.

1522 erhält Eustachius Tegelin von Wangen das Schloß von der Dom-
propstei in Basel zu Lehen, und der letzte aus diesem Seitenast, der Wangen
besaß, Johann Georg mit Namen, war 1581 erzherzoglich-österreichischer Rat
und Obervogt der Herrschaft Laufen im Kanton Aargau; von ihm aber wechselte
jetzt das „schloß und freyer edelmannssitz Wangen" 1581 um die Summe
von 10 141 fl. an den Freiburger Wilhelm Hecker von Ohlungen über, der
einem bürgerlichen Geschlechte der Stadt Hagenau im Elsaß entstammte.

Doch Hecker konnte sich nur kurze Zeit seines Besitzes erfreuen; schuldenhalber
mußte er das mit Einwilligung des baseischen Domkapitels gekaufte
Gut bereits um 1621 wieder vor der k. k. österreichischen Regierung zu Ensis-
heim seinen Gläubigern gerichtlich abtreten. So fiel das Schloß dann schon ein
Jahr später, 1622, mit seiner Zugehörde um 22 300 fl. in die Hände des Heiters-
heimer Kanzlers Gutenreuther (Kotschareuther?) und in die seines Schwiegersohnes
Georg Christoph Obser, um dann aber nur kurze Zeit später in den
Wirren des Dreißigjährigen Krieges mit allen früheren Urkunden über die
Burg verbrannt zu werden.

Darauf jedoch als Gutshof wieder aufgebaut, wurden nach Mitte des
17. Jahrhunderts die Obser'schen Tochtermänner Nikolaus und Heinrich Petri
aus Basel dessen Besitzer, bis auch sie letztlich das einsam gelegene Schlößchen
1700 an Baden-Durlach veräußerten. Von nun an benutzte es Markgraf Karl
Wilhelm, der Erbauer von Karlsruhe, häufig als Jagdrevier, schon aber 1714
überließ er Gut und Schloß bereits an Eberhardine von Massenbach, welche,
zur Freifrau von Wangen erhoben, sich 1715 mit dem Kammerherrn und Major
von Böckh vermählte. Dieser trat 1719 den Besitz wieder an den Markgrafen

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