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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0010
scheidende Hand C fand, wurde das in einer Fußnote angegeben, andere
Hände ließen sich hier und da wenigstens ungefähr (nach ihrem Duktus) einordnen
oder durch eine angegebene Jahreszahl ziemlich genau datieren.

Folgen wir, wenn wir uns daranmachen, die Edition zu durchleuchten, doch
zunächst einfach dem Inhaltsverzeichnis! Das Vorwort Max Millers greift
die Feststellung aus der dem Vorwort folgenden Einleitung auf, daß das Tennenbacher
Urbar unter den mehr als 12 000 Berainen, die das Generallandesarchiv
in Karlsruhe besitzt, „nach Form und Inhalt den ersten Rang einnimmt".
Das ist ohne Zweifel richtig, denn wenn die Mönche vielleicht nicht einmal
immer einen Blick hatten für die Schönheit der Handschrift, so waren sie sich
doch wohl immer dessen bewußt, daß sie in ihr eine „authentische Unterlage
für Rechtsverhältnisse" besaßen, Grund genug, den Codex im Dreißigjährigen
Krieg in Sicherheit zu bringen und ihn später bis kurz vor der Aufhebung des
Klosters als Rechtsgrundlage zu benutzen. Sehr bald aber erkannten auch
einige Historiker den Wert des Güterbuches als einer historischen Quelle. Wir
wiesen schon auf das Hachberger Weistum und das Freiburger Stadtrecht hin.

Was nun die Bearbeitung und Herausgabe des Güterbuches angeht, so weist
Max Miller mit Recht auf die Bemühungen Theodor Mayers hin, der Mitte der
dreißiger Jahre Präsident der Badischen Historischen Kommission war, die
Herausgabe von Urbaren zu fördern. Er hat Freiburg und Baden zu früh verlassen
müssen, um seine Pläne verwirklichen zu können. Das Tennenbacher
Güterbuch spielte schon damals eine große Rolle, zumal Webers Abschrift
schon vorlag.

Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg
griff 1954 den Gedanken der Edition des TennenKacher Giiterbuches wieder
auf, und damit auch Th. Mayers Anregung, „daß die Edition des besonderen
Glanzstückes des Generallandesarchivs in Zusammenarbeit mit dessen wissenschaftlichen
Beamten . . .erfolge". Daß das Urbar dann doch erst 1969 gedruckt
wurde, hatte sicher mehrere Gründe, ist aber letzten Endes ein Beweis für die
Gewissenhaftigkeit, mit der Max Webers Abschrift mit dem Original verglichen
wurde. Ich habe selbst an einigen Redaktionssitzungen teilgenommen und
kann bezeugen, wie auch wegen einzelner Buchstaben diskutiert wurde.

In die Einleitung der Edition (S. XIII—XL VII) teilten sich Max Weber
und Alfons Schäfer. Zu Beginn £ibt Schäfer einen „Überblick über die Geschichte
des Zisterzienserklosters Tennenbach", das zwischen 1158 und 1161 gegründet
und vermutlich durch Vermittlung Herzog Bertolds IV. von Zähringen
mit Mönchen aus Hochburgund besetzt wurde. Es ist die Rede vom späteren
Verhältnis des Klosters zu den Zähringern, dann zu den Markgrafen von Hach-
berg. zu den Grafen von Freiburg und zu Österreich, in der Einleitung aber
mit Recht eigentlich nur am Rande, weil der wirtschaftsgeschichtliche Aspekt
eine viel größere Rolle spielt. Von der weiten Streuung des Klosterbesitzes war
schon die Rede. Betont wird aber die Rolle der Städte und ihrer Märkte für den
Absatz der landwirtschaftlichen Produktion des Klosters aus seinen über 200
Besitzungen, andererseits aber auch die Bedeutung des Klosters für die Versorgung
der Städte mit den Erzeugnissen seiner Grangien, curiae, residenciae
bis zu einzelnen Äckern, Weinbergen, Matten und Wäldern, die hier gewissenhaft
verzeichnet sind. Bis in das 15. Jahrhundert konnte das Kloster seine Besitzungen
aus den erzielten Überschüssen vermehren. Auf welche Weise die

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