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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0013
stammt aus dem 3. Buch, Kap. 8 der Confessionen. Man könnte diese Reihe der
wirklich dankenswerten Hinweise und Erklärungen noch eine ganze Weile
fortsetzen.

Lediglich für den doch mehrfach vorkommenden Randvermerk „vacat" habe
ich keine Erklärung der Herausgeber gefunden. Er ist mir geläufig aus dem
Günterstaler Berain von 1344, wo er oft mit dem Zusatz vorkommt: „Dis ist
verkoufft." Er kommt bis Emmendingen mindestens 17mal vor, dann merkwürdigerweise
erst wieder bei Walawinkel.

Doch zurück zum Inhaltsverzeichnis! Es gibt (S. 4 ff.) zunächst „Das alphabetische
Register der Orte von Johannes Zenlin". Wir sahen schon, daß es nicht
ganz stimmt, und darum boten die Herausgeber den Lesern (S. V—VII) eine
Hilfe an: sie unterschieden bei der ,.Güterbeschreibung nach den Orten" drei
Gruppen von Orten. „Die nur in Zenlins Register genannten Orte" sind durch
einen Stern gekennzeichnet, „die in der Güterbeschreibung nur mit Überschrift
genannten Orte" mit zwei, „die in Zenlins Register fehlenden Orte mit drei
Sternen. Dann aber folgt der Satz: .,Abgegangene oder nicht identifizierte Orte
sind kursiv gesetzt. Es ist aber doch wohl ein wesentlicher Unterschied, ob ein
Ort abgegangen ist oder nur nicht identifiziert werden konnte. Dabei liegen
bei diesem Verfahren Versehen sehr nahe: Diezelinsbach z. B. gilt im Ortsnamenregister
als unermittelt, ist hier aber nicht kursiv gesetzt; das kursiv
gesetzte Buggingen dagegen ist im Ortsnamenregister identifiziert und keineswegs
abgegangen. Wir brechen hier ab, weil die Problematik dieses Inhaltsverzeichnisses
wohl bei der Behandlung des Ortsnamenregisters sehr deutlich
werden wird.

Von den drei Registern, dem Ortsnamen-, dem Personennamen- und dem
Sach- und Wortregister, wird uns das Ortsnamenregister in erster
Linie beschäftigen, nicht nur, weil es an erster Stelle steht. — Es erleichtert die
Benützung des umfangreichen Textes durch die klare Gliederung der für jeden
Ort gemachten Angaben ganz ungemein. Auf den Ortsnamen folgt ein ganz
kurzer Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer heutigen Gemeinde und zu
einem heutigen Landkreis, gegebenenfalls aber die Bemerkung „abgegangen"
(möglichst mit einer Angabe, wo oder wo etwa) oder ..unermittelt". Dann
folgen „in alphabetischer Folere gemeindliche, grundherrliche und kirchliche
Institutionen, Gebäude, handwerkliche und wirtschaftliche Einrichtungen"
jeweils mit der betreffenden Seitenzahl, etwa almeindia rusticorum, communi-
tas, universitas villanorum, curia nostra, ecclesia, sacerdos, sacrista, selgerete,
seigut, frondienste, gebursami, grangia, curia, gebreite, miili, nüsetzi, torcular,
zimerman. Unter ,.B" (Besitzer) werden die an dem betreffenden Ort außer
dem Kloster Tennenbach als Grundbesitzer erwähnten geistlichen Institutionen
genannt (in Malterdingen der Deutsche Orden und die Klöster St. Peter. Wonnental
und Sölden). Ein Abschnitt „ö" (örtlichkeiten), „enthält in alphabetischer
Folge alle näheren Ortsbestimmungen wie Flurbezeichnungen, Straßen,
Wege, Gewässer etc.", wiederum mit Seitennachweisen, in Malterdingen allein
141 Namen! Es folgt dann ein Abschnitt „P" (Personen) mit den Familiennamen
, bei denen oft auf das Personennamenregister verwiesen wird.

Wenn wir dieses Ortsnamenregister in seiner Anlage als wohlgelungen
begrüßen, müssen wir doch darauf aufmerksam machen, daß sich u. E. einige

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