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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0014
Irrtümer eingeschlichen haben. Wir folgen der Einfachheit halber etwa dem
Alphabet und machen nur einen Unterschied zwischen den zunächst zu behandelnden
besiedelten und den unbesiedelten „örtlichkeiten".

Wir beginnen mit dem rätselhaft klingenden Namen Acina. Es muß sich
um eine Stadt im heiligen Land handeln, und Heinrich Maurer hielt diese
civitas für Akkon8, ob mit Recht, sei dahingestellt. Wenn ich diesen Namen
in der Liste meiner „Reklamationen" nenne, so soll damit angedeutet werden,
daß der Hersteller eines solchen Ortsnamenregisters auf Hilfe angewiesen ist.
Wie soll er auf Heinrich Maurers Aufsatz verfallen? Wie sehr er aber achtgeben
muß. zeigt auch die lapicidina, die als örtlichkeit unter Adelhausen
registriert wird, jedoch im Text als „sita in Vfhusen" bezeichnet wird. Sie
befand sich wirklich in Uffhausen und wird dort auch genannt. — Von Algers-
berg (Allmendsberg) wird gesagt, es sei „aufgegangen" in den Gemeinden
Freiamt und Mundingen, Kreis Emmendingen. „Aufgegangen" bedeutet aber
doch siedlungsgeschichtlich, daß eine größere Siedlung die „aufgegangene" kleinere
nicht mehr erkennen läßt. So ist es hier keineswegs: Von der Ortsmitte
von Mundingen bis zum Herrenhof auf dem Allmendsberg sind es 3,75 km.
Dazwischen liegt der Vierdörferwald. Und bei der ausgesprochenen Streulage
der Siedlungen im Freiamt kann von einem „Aufgehen" der anderen Hälfte
des Allmendsberges auch keine Rede sein. Es handelt sich vielmehr um zwei
„Wohnplätze" der beiden Gemeinden. Alzenach sei „abgegangen zwischen
Gündlinffen und Rimsingen", heißt es. Es ist nicht abgegangen, sondern als
„Salzhof" heute noch Bestandteil der Gemeinde Gündlingen. Baldenheim,
das sich in der Ortenau nicht ermitteln ließ, liegt im Elsaß, 9,5 km westlich von
Schönau, nicht weit von Schlettstadt. Bei Bechtoldskirch wäre „G. Mengen"
genauer gewesen als „südw. Freiburg". Zu Bromshart ist anzumerken, daß
„abg. im Freiamt" nicht richtig ist. Der heute dort befindliche Hof heifit Amsen-
hof und gehört zu Mundingen. — Bergheim — „abgegangen bei Endingen"?
Schon Krieger hat (I, Sp. 155) angenommen, der Bergheimer Weg (der im,
Tennenbacher Güterbuch unter Wellingen, Wyhl und Forchheim genannt wird)
habe „seinen Namen nicht von einem ausgegangenen Ort Bergheim, sondern
von dem benachbarten Orte Kiechlinsbergen". Es liegt m. E. kein Grund vor,
nur wegen der Nennung des „Bergheimer Weges" von neuem einen ausgegangenen
Ort Bergheim zu suchen. — Für das unermittelte Burna, nach dem sich
der „quondam rector ecclesie in Künringen" „dominus de Burna" nennt (Sp. 654
und 1043) käme vielleicht Burner, ein nördlich von Schlettstadt ausgegangener
Ort in Betracht, von dem es 1321 heifit „in banno ville Burne9". — Bei Burra,
„unermittelt", ist im Ortsnamenregister auf das „Geschlecht v. B." im Personennamenregister
verwiesen. Es gibt aber kein Geschlecht „von Burra", gemeint
sind mit den domini de Burra die Mönche von Beuron. Büsisheim ist nicht
„abgegangen" bei Breisach. Es ist als „ultra Renum" genannt und liegt im
Elsaß. Es ist das elsässische Biesheim, nördlich von Neubreisach und ist auf
der dem Tennenbacher Güterbuch beigegebenen Karte sogar einigermaßen
richtig eingetragen. — Gündenhausen kann man nicht als „abgegangen" bezeichnen
. Es ist vielmehr in einer Weise in Schopfheim, Kr. Lörrach, „aufgegan-

8 Heinr, Maurer, Zur Geschichte der Grafen v. Neuenburg. In: Zeitschr. d. Freiburger Vereins ... 6
(1887), S. 455.

» Vgl. Medard Barth, Handbuch der elsässischen Kirchen im MA. 1960—1963, Sp. 216.

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