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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0015
gen", daß moderne Karten den Namen noch verzeichnen. — Gutenrode ist nicht
„abgegangen bei Keppenbach". Es ist überhaupt nicht abgegangen, sondern
besteht heute noch, wie weiter unten nachgewiesen werden soll. — Ebensowenig
ist Hagestal abgegangen, nur sucht man es im Freiamt vergeblich, denn
es handelt sich dabei um die Hasgelhöfe in der Gemeinde Au bei Freiburg. Es
wird im Güterbuch als „gasalium sive oppidulum" bezeichnet. — Hasela (H VI,
Spalte 465) erklärt das Register kurzerhand als Haslach, Stadtkreis Freiburg.
Das trifft zu für das Sp. 443 f. unter Harde genannte „in Haseler ban", für
„Ottinen de Hasela", die in Talhausen (Sp. 1108) genannt wird, ebenso wie
für die Matte „ze nidern Hasela" unter Wendlingen (Sp. 1262) und für die
„agri wider Hasela" in Uffhausen (Sp. 1297). Er trifft aber wohl nicht zu für
C. us der Hasela (Castelberg, Sp. 161, und Emmendingen, Sp. 242), der sich
doch wohl nach einer Emmendinger örtlichkeit nennen dürfte, die sich denn
auch in Sp. 247 zweimal findet: „Item in der Hasela" und „Primo in der Hasela
". Das S. 199, Sp. 465 genannte Hasela ist aber ohne jeden Zweifel Haslach
im Kinzigtal. Ein Haslacher Grundstück „prope murum civitatis" dürfte es in
Freiburg-Haslach nicht gegeben haben. Die Haslacher Abgaben bestehen in
Strafiburger solidi und Denaren. Auch der hier genannte Albert de Milenbacli
spricht für Haslach im Kinzigtal. — Ob das „unermittelte" Hohneck (Hohen-
nach, Hohennacke) nicht das „Hohe Eck" an der Südgrenze von Ottoschwanden
ist, das heute noch als „Wohnplatz" in der Statistik erscheint? — Daß Cappelle
(Sp. 165) nicht Kappel bei Freiburg ist. sondern Kappel am Rhein, möchte ich
daraus schließen, daß hier „ille de Baldenheim", die „closenerinen von Rüst"
und die Johanniter von Rheinau genannt werden. Gerechnet wird in Straßburger
Währung. — Welches Rheinau gemeint ist, dürfte damit ebenfalls
geklärt sein: sicher das elsässische Rheinau gegenüber von Kappel am Rhein. —
Daß das „unermittelte" Sant Martin (Sp. 803), wo sich Rasuren in den ersten
sieben Zeilen finden, St. Martin in oder damals vielleicht noch bei Waldkirch
ist, geht m. E. aus den unter Breisach (Sp. 87) aufgezählten Schenkungen der
Williburgis Vögelin hervor, „de quibus in suis specialibus titulis istius libri
dicetur scilicet in Waltkilch ad sanctum Martinum, ze büchenbühel, ze espe .. .".
— Stöckenhöfen, G. Wittnau, liegt nicht im Kr. Emmendingen, sondern im Kr.
Freiburg. — Wie der Amsenhof zu Bromshart gehört, so der Huttenhof zu
Witenbühel (Sp. 1325). In den Tennenbacher Protokollen des Generallandesarchivs
(12844, fol. 227) ist die Rede von einem „strittig gemachten fahl zu
Wittenbühel oder so genannten Huttenhof". Vermutlich hat der Name der auf
der (oder dem) Hart und auf dem Bühl allein übriggebliebenen Höfe den alten
Namen verdrängt. Das Siedlungsbild ist zwar verändert worden, aber „abgegangen
" trifft für beide Höfe nicht zu.

Im Anschluß an die Siedlungen müssen nun noch einige unbesiedelte örtlichkeiten
erwähnt werden: Das unermittelte Busenholz (Sp. 145) ist zwar in
der Güterbeschreibung ohne Text, wird aber unter Reichenbach (Sp. 977) als
Erblehen mehrerer Bauern genannt. Man darf wohl annehmen, daß der Busengraben
nö. von Reichenbach mit dem Busenholz irgendetwas zu tun hat, daß
also die Almende der Reichenbacher Bauern etwa zwischen ihrem Dorf und
dem Busenbach gelegen habe. — Diezelinsbach (Sp. 196) konnte ich auch nicht
genau ermitteln, jedoch läßt sich seine Lage etwas genauer bestimmen als „wohl
G. Freiamt". Als Grenze der Tennenbachischen Güter am „Dürehof ob Waldshut
" (Sp. 197) sind Schweighofen, Diezelinsbach, Elza, Bretten und Waldshut

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